Opt-Out-Digitalisierung im Gesundheitswesen!
Ohne Rücksich auf Versicherte und den Datenschutz!
Vor wenigen Tagen versprach Karl Lauterbach (Gesundheitsminister SPD) auf der Data for Health Conference in Berlin das modernste Digitalsystem in Europa.
Lange war unklar, wie die Ankündigungen von Karl Lauterbach Anfang des Jahres aussehen könnten. Jetzt gibt es Referentenentwürfe beider Gesetzesvorhaben im Volltext für das Digitalgesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG).
Die Entwürfe sehen vor Gesundheitsdaten umfassend zu digitalisieren und zu nutzen. Sowohl Forschende als auch Krankenkassen sollen Zugriff auf die Daten erhalten. Für gesetzlich Versicherte heißt das: Sie müssen in Zukunft aktiv widersprechen, wenn sie nicht wollen, dass ihre Daten genutzt werden. Bisher war es so, dass die Versicherten vorab zustimmen mussten.
Unklar, bzw. ungeklärt bleiben grundlegende Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit. Problematisch zudem, weil geplant die Weitergabe der Gesundheitsdaten von Millionen Versicherten an den geplanten Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) und den Datenhandel mit den USA.
Die vorgesehenen Datenanalysen stellen einen „sehr weitgehenden Eingriff“ ohne ausdrückliche Zustimmung der Patienten dar, der rechtlich intensiv geprüft werden müsse. Unklar bleibt darin auch die Rolle der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
Beauftragt mit der Umsetzung ist die Gematik, die in der Vergangenheit durch Skandale bei den Update´s und den Connectoren negativ aufgefallen ist.
Die Opt-Out-Digitalisierung des Gesundheitswesen muss aufmerksam weiterbeobachtet werden, wie das Widerspruchsrecht praktisch aussehen wird. Bei der Online-Funktion des Personalausweises wurde dieses Verfahren ebenfalls angewendet – mit dem Ergebnis, dass das Widerspruchsrecht nur schwer wahrzunehmen war.
Im Artikel von netzpolitik.org findet sich eine Einschätzung sowie die Referent*innenentwürfe des Bundesministeriums für Gesundheit