von Perspektive Online
Urteil im Prozess gegen Gino: Ein Pariser Gericht hat den europäischen Haftbefehl Deutschlands anerkannt. Der Antifaschist soll nun von Frankreich ausgeliefert werden.
Am Mittwoch Mittag um 14 Uhr hat das Kassationsgericht in Paris das Urteil im Berufungsprozess um den Antifaschist Gino bestätigt. Gino ist im Rahmen des Budapest-Komplexes angeklagt. Bei einem Aufmarsch von Faschist:innen in der ungarischen Hauptstadt soll er 2023 an Angriffen auf diese beteiligt gewesen sein sollen.
Gino wurde auf Grundlage europäischer Haftbefehle zunächst in Finnland und später in Frankreich festgenommen. Eine Auslieferung nach Ungarn lehnte ein französisches Berufungsgericht im April 2025 wegen rechtsstaatlicher Bedenken, möglicher Folter und Zweifeln an den Voraussetzungen des Haftbefehls ab. Im Dezember 2025 erließ Deutschland jedoch selbst einen europäischen Haftbefehl gegen Gino, da zwei der Betroffenen deutsche Staatsangehörige sein sollen.
Dadurch musste der Fall in Frankreich erneut geprüft werden, was zu mehrfachen Vertagungen führte. Ende August hatte ein Berufungsgericht bereits positiv über Ginos Auslieferung nach Deutschland geurteilt. Aufgrund seiner albanischen Staatsbürgerschaft und dem bisherigen Vorgehen der deutschen Behörden wie im Fall von Maja, droht im auch eine Auslieferung nach Ungarn.
In einem Interview mit nd hatte Gino mit Bezug auf seine Reise nach Budapest im Jahr 2023 erklärt: „Gegen den Faschismus zu demonstrieren ist etwas, das getan werden muss – immer, in jedem Land, wo auch immer man sich gerade befindet.“
Anwalt kritisiert Urteil
Ginos Anwalt Youri Krasoulia erklärt in Bezug auf das Urteil: „Heute haben wir es mit aufeinanderfolgenden Europäischen Haftbefehlen gegen Aktivisten zu tun, die sich auf Ermittlungen stützen, die von politischen Mächten geführt werden, die als nicht unabhängig gelten, die instrumentalisiert werden können und die im Sinne der französischen Justiz als gerechtfertigt angesehen werden.“
„Ich denke, die Tatsache, dass heute so viele von uns hier sind, zeigt, dass wir mit den Mobilisierungen, die stattgefunden haben, Erfolge erzielen konnten. Letztlich verändert sich die Situation. Das zeigt, dass die Justiz ein Ort ist, an dem politischer Druck und medialer Druck Auswirkungen haben können – genauso wie die Mobilisierung von Aktivistinnen und Aktivisten“, betont er. Auch im Gewerkschaftshaus haben sich am Mittag Aktivist:innen eingefunden, die gegen das Urteil protestieren.
Wie es nun genau weitergeht, ist unklar. Krasoulia erklärt: „Ich kann darauf nicht antworten. Nach aktuellem Stand ist Gino im Moment auf freiem Fuß, und ich kann nicht sagen, wie es von jetzt an, nach dieser Entscheidung, weitergehen wird.“
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Im sogenannten Budapest-Komplex wurde für Antifaschist:in Maja aus Jena ein Urteil gefällt: Nach dem Revisionsprozess erwarten Maja jetzt sieben statt der ursprünglichen acht Jahre Haft. Kritiker werfen der ungarischen Justiz das Führen eines politischen Schauprozesses vor.
Antifaschist:in Maja aus Jena wurde am heutigen Tag in Budapest zu sieben Jahren Haft verurteilt. In erster Instanz war Maja ursprünglich im Februar zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Die Verteidigung der nicht-binären Person legte damals Revision ein und forderte Freispruch. Die Staatsanwaltschaft verlangte im Berufungsverfahren wiederum eine Verschärfung der Strafe auf mindestens 13 Jahre, das maximale Strafmaß liegt bei 24 Jahren.
Maja selbst befindet sich seit über zwei Jahren in ungarischer Isolationshaft und berichtete von folterähnlichen Haftzuständen. Am 28. Juni war sie rechtswidrig nach Budapest ausgeliefert worden, das Bundesverfassungsgericht konnte zeitlich nicht eingreifen.
Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. sagte dazu: „Vor Gericht standen nicht nur Maja und die in Abwesenheit Verurteilten. Verurteilt wurde hier Antifaschismus als solcher“. Europaparlamentsabgeordneter der Linkspartei Martin Schirdewan forderte derweil eine sofortige Rücküberstellung von Maja nach Deutschland. Die Bundesregierung dürfe nicht länger abwarten.
Maja und weiteren Angeklagten des sogenannten Budaspest-Komplexes wird dabei vorgeworfen, an Auseinandersetzungen mit mutmaßlichen Neonazis zum faschistischen Tag der Ehre im Februar 2023 in Budapest beteiligt gewesen zu sein. Noch am heutigen Abend wird dabei in Frankreich über eine mögliche Auslieferung des in Albanien geborenen Antifaschisten Rexhino Abazaj („Gino“) nach Deutschland entschieden. Über diesen Umweg könnte er ebenfalls an die ungarische Justiz ausgeliefert werden. Zum Urteil sind Proteste angekündigt.






