Manche Commons-Ressourcen sind von der Natur gemacht (Gewässer, Atmosphäre), andere von Menschen (GNU/Linux, Wikipedia, Produktionsmittel). Üblicherweise kommt aber beides zusammen – Böden und Saatgut haben eine natürliche Basis, müssen aber von Menschen gepflegt und entwickelt werden, um für Menschen nutzbar zu werden und zu bleiben.

Manche Ressourcen/Produkte sind universell. Jeder Mensch hat das gleiche Recht, sie zu nutzen; kein Mensch hat das Recht, sie zu zerstören oder sie einzuhegen und dadurch andere von ihrer Nutzung abzuhalten. Das gilt etwa für die Atmosphäre und die Ozeane, Freie Software wie GNU/Linux und Firefox sowie Freies Wissen wie die Wikipedia oder OpenStreetMap.

Andere sind lokal. Sie sind an einen bestimmen Ort gebunden und können nur von den vor Ort lebenden Menschen genutzt und gepflegt werden. Das gilt etwa für einzelne Gewässer und Bewässerungssysteme, Ländereien und Gebäude. Auch lokale Commons brauchen Schutz vor Einhegung und Zerstörung, um als solche erhalten zu bleiben.

2. Die Community oder Gemeinschaft der Menschen, die das Commons herstellen, erhalten und nutzen. Ohne konkret handelnde Menschen in bestimmten sozialen Umgebungen ist kein Commons denkbar. Produkte werden von Menschen gemacht, und wenn sie nicht von Menschen genutzt werden, sind sie nutzlos. Commons-Ressourcen mit natürlicher Basis müssen bewahrt und gepflegt werden. Unentdecktes und ungenutztes Land ist kein Commons, es ist im Wortsinne „Niemandsland“.

3. Die Regeln der Selbstorganisation, die die Community für den Umgang mit dem Commons setzt und durchsetzt. Selbstbestimmte Regeln sind die Grundlage der Selbstorganisation. Ohne verabredete Regeln kann kein Commons funktionieren, doch welche Verabredungen im Einzelfall die richtigen sind, hängt von der Art des Commons und den Präferenzen der Community ab. Es ist ein Unterschied, ob die Nutzung von Bytes und Informationen geregelt werden muss oder jene natürlicher Ressourcen wie Wasser und Wald.

Unterschiedliche Commons brauchen unterschiedliche Regeln, die aber in allen Fällen von der jeweiligen Community (Nutzer*innen- und Kümmerer*innen-Gemeinschaft) weitgehend selbst gefunden und durchgesetzt werden. Das gelingt nur, wenn eine Gruppe von Menschen ein gemeinsames Verständnis im Umgang mit dem Commons entwickelt. Den komplexen sozialen Prozess des selbstorganisierten Umgangs mit Commons bezeichnet der Historiker Peter Linebaugh als „Commoning“. Aus diesem „Commoning“ ergeben sich die in oft konfliktreichen Prozessen ausgehandelten Regeln.