„Unsere Lösung heißt: Jeder Bürger bekommt bei Geburt oder Zuzug automatisch eine ePA, und er kann dann widersprechen“. Dies äußerte Professor Dr. Ferdinand M. Gerlach, Vorsitzender des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR), Ende März 2021 in einem Interview mit der ÄrzteZeitung: „Wir empfehlen eine drastische Vereinfachung: wie in Dänemark und Estland den doppelten Opt-out statt des mehrfachen Opt-ins. Unsere Lösung heißt:
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Seit diesem Jahr gibt es die elektronische Patientenakte für gesetzlich Versicherte. Alle Behandlungsdaten mit Röntgenbildern, Medikamenten, Krankheitsverläufen, Befunden, Diagnosen, Therapiepläne u.a. stehen digital auf einen Blick in einer App zur Verfügung. Die Daten der ePA werden zentral auf Servern in Deutschland gespeichert und verschlüsselt.
Weiterlesen: Die Digitalisierung des Gesundheitswesen - Auf dem Weg zum gläsernen Patienten!
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Am 07.11.2019 wurde vom Bundestag das "Digitale Versorgungsgesetz" beschlossen. Gesundheitsminister Jens Span bekräftigte mehrmals sein Versprechen, dass die Versichertendaten nur anonymisiert an die Forschung übergeben werden. Beschlossen wurden drei datenschutzrechtlich umstrittene Regelungen:
Weiterlesen: Die neue Datentransparenzverordnung von Jens Spahn
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Die Gesundheitsdaten der 73 Millionen gesetzlich Versicherten sollen künftig ohne ihr Einverständnis in einer der umfangreichsten Datensammlung in der Bundesrepublik gespeichert werden. Dagegen regt sich Widerspruch und Widerstand:
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CCC diagnostiziert Schwachstellen im deutschen Gesundheitsnetzwerk
Hackern des Chaos Computer Club ist es gelungen, sich Zugangsberechtigungen für das sogenannte Telematik-Netzwerk zu verschaffen. An das Netz sind über 115.000 Praxen angeschlossen. Über das System sollen in naher Zukunft verpflichtend digitale Patientendaten und elektronische Rezepte ausgetauscht werden.
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