KI kurzschliessen - Update Widerstandscamp
Das Camp findet auf Privatland in der Region Schaffhausen statt. Der genaue Ort des Camps wird am Nachmittag des Donnerstag, 2. Juli, auf allen unseren Kanälen veröffentlicht.
Treffpunkt für die gemeinsame Anreise zum Camp ist der Bahnhof Schaffhausen - am Donnerstag 2. Juli um 14:00 Uhr.
Mit politischem und kulturellem Programm, Skillshares und Vernetzung werden wir der sich weltweit formierenden Bewegung gegen Big Tech und ihren Projekten auch in der Schweiz Schub verleihen.
Das KI-Projekt der Herrschenden ist ein Angriff auf die gesamte Bevölkerung und Bewegung. Wir müssen daher an einer themenübergreifenden Bewegungsfront gegen Big Tech arbeiten. Im Fokus stehen wird im Camp:
- Ökologie und lokaler Widerstand
- Militarisierung
- Queerfeminismus
- Bewegungsfreiheit
- Digitale Medienautonomie
Camp Konsens
Damit sich alle Menschen auf dem Camp wohl und möglichst sicher fühlen können, wurde ein Camp-Konsens erarbeitet:
1. Wir halten uns an unsere Awareness-Grundsätze.
Das bedeutet z.B.: Es gibt keinen Platz für verschiedene Formen von Diskriminierung wie Rassismus, Sexismus, Ableismus oder Klassismus. Die Grenzen anderer Menschen sollen respektiert werden, Körperkontakt findet nur mit Einverständnis statt. Die entsprechenden Grundsätze werden im Camp ausgedruckt vorhanden sein.
2. Das Camp soll ein zugänglicher Ort des solidarischen Miteinanders sein.
Unser Ziel ist der Aufbau einer Bewegung gegen die KI-Offensive. Grundsätzlich schliessen wir dafür keine Mittel aus und sehen diverse Aktionsformen als Stärke. Während des Camps wird von uns jedoch keine Eskalation ausgehen.
3. Wir sind offen für verschiedene Menschen, die sich für den Widerstand gegen den KI-Ausbau interessieren.Grundsätzlich sind alle Menschen, die sich für den derzeitigen massiven Ausbau von KI- Infrastruktur interessieren, willkommen.
Wir sind grundsätzlich auch offen für Medienschaffende, die das Camp besuchen möchten. Es werden Pressesprechende vor Ort sein, die den Kontakt zu Medienschaffenden übernehmen werden. Fotografieren und Filmen wird in vordefinierten Zeiträumen und Orten möglich sein, die den Camp-Teilnehmenden klar kommuniziert werden - wir bitten Medienschaffende, sich daran zu halten und ausserhalb dieser Zeiträume und Orte nicht zu fotografieren/filmen.
4. Wir alle sind das Camp!
Das Camp wurde in vielen Monaten Arbeit bereits im Vorfeld organisiert und viele Strukturen sind bereits vorgegeben. Damit das Camp aber funktioniert, braucht es uns alle. Ob beim Toiletten-Putzen, der Nachtschicht oder der Organisation des gesamtem Camp-Lebens. Wir möchten diese Selbstorganisation kollektiv angehen und sind darauf angewiesen, dass ihr euch mit Kritik und Mithilfe nach euren Möglichkeiten einbringt.
Weitere Infos wie Programm, Packliste und Weiteres werden in auf unserer Website und Social Media veröffentlicht. Bei Fragen darf sich gerne per Mail gemeldet werden.
aufstaendederallmende.org
@aufstaendederallmende
Widerstand gegen Kameras: Mit Kaugummis, Laserpointern und Brecheisen
Menschen wehren sich nicht nur mit Petitionen und Demos gegen den Ausbau des Überwachungsapparats, sondern auch ganz handfest. Wir zeigen die Geschichte des Widerstands gegen Videoüberwachung sowie die Rechtslage, wenn Kameras das Licht ausgeht. Und wir haben mit einem Menschen gesprochen, der für seine Attacken vor Gericht stand.
von netzpolitik Martin Schwarzbeck

Baumbart hat fünf Mal zugeschlagen. Die Waffen, die er nutzte, waren Kaugummis. Fünf Stück. Airwaves Menthol und Eukalyptus, gut durchgekaut. Den ersten platzierte er am 16. April 2024 gegen 23 Uhr 34 auf der Kuppel einer Domkamera im Erfurter Hauptbahnhof. „Es war einfach eine kindische Idee. Ich war am Kaugummikauen und da mein Arm sehr lang ist … dann hab ich einfach Zack das abgeklebt. Ich wollte wissen, was dann passiert“, sagt Baumbart, der eigentlich anders heißt, aber hier so genannt werden möchte, um seine Identität zu schützen.
Als nichts passiert, klebt er acht Monate später den nächsten Kaugummi auf eine andere Kamera. Und zwei Wochen darauf den nächsten, zehn Tage darauf den nächsten, am Tag darauf den nächsten. Insgesamt fünf Mal wurde eine Kamera von ihm mit Kaugummi beklebt. „Die hingen da oft tagelang“, erinnert er sich.
Etwa ein Jahr ist das her, es hatte Baumbart einfach gereicht. Er fährt viel Bahn und ist deshalb immer wieder im Bahnhof unterwegs. Die Kameras dort sind ihm schon oft negativ aufgefallen. „Das ist nicht gut, dass immer mehr davon installiert werden“, sagt er, und dass er sich dabei auch um die freiheitliche Gesellschaft und um die Demokratie sorge.
Die Zahl der Kameras wächst, die KI-Analyse der Aufnahmen – mittels Verhaltensscanner oder Echtzeit-Gesichtserkennung – steht vor der Einführung als Standard-Feature. Viele sorgen sich, was solche Tools in den Händen autoritärer Kräfte anrichten können. Einige Initiativen stellen sich politisch gegen Videoüberwachung und die KI-Analyse der Aufnahmen, beispielsweise in Köln, Thüringen, Schleswig-Holstein, Berlin, zudem gibt es eine bundesweite Vernetzung.
Und auch mit der direkten Aktion befindet sich Baumbart in vielfacher Gesellschaft. Der physische Widerstand gegen Videoüberwachung ist ein internationales Phänomen. Dieser Artikel zeigt, zu welchen Mitteln soziale Bewegungen in der Vergangenheit gegriffen haben und und wo hierzulande der juristische Unterschied zwischen Sprengen und Verhüllen liegt.
Lasso, Stange, Feuerlöscher
Die ältesten uns vorliegenden Zeugnisse handfester Attacken auf Überwachungs-Kameras stammen aus Griechenland. Dort wurde, oft im Rahmen von Demonstrationen, eine Kombination aus einem sehr langen Stab und einer Seilschlinge benutzt, um Kameras mit menschlicher Zugkraft von ihrem Mast zu holen. Videos davon stammen von 2004, 2005, 2007 und 2008. Von 2013 ist ein Video, das zeigt, wie Menschen in Berlin Kameras zerstören. Ihre Werkzeuge: eine Art Lasso, eine lange Stange, ein farbgefüllter Feuerlöscher und ein Nothammer.
Protestierende in Hongkong haben 2019 mehrere Kameramasten gefällt, Regenschirme direkt vor Kameras gehängt und Laserpointer gegen Kameras eingesetzt, um automatisierte Gesichtserkennung zu erschweren. Die Lichtstrahlen können Kameras sogar zerstören, indem sie den Sensorchip überfordern, je nachdem aus welchem Abstand und Winkel sowie mit welcher Leistung und Dauer der Strahl einwirkt.
In Folge der Proteste wurden zahlreiche Menschen wegen des Besitzes von Laserpointern festgenommen. Es hieß, die seien als Waffe einsetzbar.
Trennschleifer, Brecheisen, Fiat Punto
Von April 2020 bis Mai 2021 zählt eine Publikation aus dem anarchistischen Spektrum 62 Angriffe auf Überwachungskameras, in deren Rahmen zahlreiche Kameras zerstört wurden. Die meisten der Attacken wurden in Frankreich registriert. Der Publikation nach wurden zu dieser Zeit Kameras mit Feuerwerk attackiert, mit Seilen, Steinen, Trennschleifern, Brecheisen und Hämmern, einem Schleifgerät, einer Bügelsäge, einer Kreissäge, einer Kettensäge, einer Luftdruckwaffe, einem Gewehr, einem Fiat Punto, einem Vorderkipper, einem Einkaufswagen voll brennender Textilien und mehrfach mit brennenden Kraftfahrzeugen.
Die Kameras seien angezündet, mit Farbe bedeckt, zerschlagen, abgesägt und mit Verkehrshütchen verdeckt worden. Angriffe hätten sich auch gegen Masten, Verkabelung und Hersteller der Kameras gerichtet. Aktivist*innen aus Toulouse haben sich beispielsweise auf Verkabelung spezialisiert.
Aktuell gibt es in den USA viele Menschen die Kameras von Flock zerstören, mit zum Beispiel Vorschlaghammer oder Feststellzange. Die Flock-Kameras können Nummernschilder auslesen und werden zum Aufbau eines Überwachungsnetzwerks genutzt.
Videos von gekauten Kaugummis
Nicht lange, nachdem er den letzten der fünf Kaugummis auf eine Kamera im Erfurter Hauptbahnhof geklebt hat, fährt Baumbart mit der Bahn dorthin. Er sagt, ein Polizist habe sein Abteil betreten, ihn mit Namen angesprochen und aufgefordert, sich auszuweisen. Inzwischen hat er Post bekommen. Einen Strafbefehl über eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen wegen Störung einer der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit dienenden Einrichtung oder Anlage. 2.000 Euro soll er zahlen.
Die Staatsanwaltschaft schreibt, sie habe Aufnahmen von ihm während der Tat.
90 Sekunden im Netz:
Pia erklärt Verhaltensscanner
Verhaltensscanner sind KI-Systeme, die Videoaufnahmen daraufhin analysieren, was Menschen gerade tun.
Und die automatisierte Verhaltensanalyse ist nur ein Schritt hin zu einer noch ganzheitlicheren Überwachung.
Die Kameras, die Baumbart attackierte, waren Domkameras, umhüllt mit Kuppeln aus Kunststoff. Die Kameras darunter sind frei beweglich. Baumbart hat mit den Kaugummis nicht die Linsen der Geräte beklebt, sondern nur einen kleinen Bereich ihrer Schutzhüllen. „Hierdurch war die Funktionsfähigkeit der jeweiligen Kamera zumindest gemindert, eine vollständige Videoüberwachung nicht mehr möglich“, schreibt die Staatsanwaltschaft.
Baumbart wehrt sich
Baumbart sieht seine Verantwortung. Er sagt, er wolle nie wieder eine Kamera mit Kaugummi bekleben und für das, was er getan hat, geradestehen. Gerne würde er zum Beispiel Sozialstunden ableisten. Aber nicht: 2.000 Euro an den Staat zahlen. Ihm fehlt der Sinn darin, der pädagogische Moment. Er beschließt, sich gegen die Forderung zu wehren, nimmt sich eine Anwältin und zieht vor Gericht. Wie sein Kampf ausgeht, steht ganz am Schluss dieses Textes. Die Bandbreite der potenziellen Strafmaße ist jedenfalls enorm, das zeigt eine Strafgesetzbuch- und Urteils-Lesung mit David Werdermann, Jurist bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte.
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Störung öffentlicher Anlagen ist strafbewehrt mit bis zu fünf Jahren Haft. Alternativ hätte die Staatsanwaltschaft Baumbart auch wegen Sachbeschädigung anklagen können. Dafür drohen maximal zwei Jahre Haft. Deutsche Richter*innen urteilen auch bei temporären Einschränkungen von Kameras nach dem Sachbeschädigungs-Paragrafen. Eine Geschwindigkeitsüberwachungs-Anlage mit Reflektoren blenden: Sachbeschädigung, so das OLG München. Beschmieren eines Blitzers mit Senf: Sachbeschädigung, so das OLG Stuttgart.
„Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel“
Eine gemeinschädliche Sachbeschädigung, die vom Strafmaß mit drei Jahren zwischen der einfachen Sachbeschädigung und der Störung öffentlicher Anlagen liegt, ist hier nicht anwendbar. Dafür müsste jedermensch einen unmittelbaren Nutzen aus dem beschädigten Gegenstand ziehen können – wie bei einer Parkbank etwa. Eine Strafe wegen Zerstörung von Bauwerken mit bis zu fünf Jahren Haft ist denkbar, so Werdermann, wenn mensch einen ganzen Kameramast umlegt.
Die gleiche Höchststrafe gibt es auch für „Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel“. Die Kamera könne dabei als Arbeitsmittel der Polizei gelten. Der Paragraf zieht allerdings nur, wenn der Wert des zerstörten Gegenstandes mindestens 1.500 Euro beträgt. Wenn Feuer im Spiel ist, steht der Vorwurf der Brandstiftung im Raum. Nicht unter ein Jahr Haft, bis zu 10 Jahre. In minderschweren Fällen drohen ein halbes Jahr bis fünf Jahre Gefängnis. Für die Verurteilung nach dem Brandstiftungsparagrafen muss das Feuer allerdings „gemeingefährlich“ sein. Das gälte bei Kameras an einem Wohnhaus, an einem freistehenden Mast eher nicht.
Freiheitsstrafen von ebenfalls nicht unter einem Jahr drohen bei dem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion. Auch die ist allerdings nur dann justiziabel, wenn dabei Personen oder Gegenstände im Wert von über 1.500 Euro gefährdet werden. Parallel sind auch immer noch zivilrechtliche Ansprüche denkbar, wenn ein Mensch fremdes Eigentum beschädigt.
Tuch, Plakat, Luftballons
Auf der anderen Seite könnten Personen straffrei davonkommen, wenn sie die temporäre Funktionseinschränkung noch sanfter angingen als Baumbart mit seinen Kaugummis. Ein Tuch über die Kamera werfen, sich mit einem großen Plakat oder einem Strauß Luftballons direkt davorstellen, „da fehlt vermutlich die zur Verurteilung nötige Einwirkung auf die Sachsubstanz“, sagt Werdermann.
Auch in Baumbarts Fall steht die Anklage auf wackeligen Füßen. Laut Werdermann kann eine Störung von Anlagen, die der öffentlichen Sicherheit dienen, gar nicht vorliegen, weil die Deutsche Bahn ein privatwirtschaftliches Unternehmen ist. Das betreibe seine Kameras im Rahmen des Hausrechts, nicht auf Basis der Gesetzgebung zur öffentlichen Sicherheit.
Der zuständige Richter hat Baumbarts Verfahren nach der mündlichen Verhandlung eingestellt. Bedingung: Baumbart muss 900 Euro zahlen statt 2.000. Und nicht an den Staat, sondern an einen Verein, der benachteiligte Kinder und Jugendliche unterstützt, mit Gratis-Urlauben beispielsweise. Diese Strafe nimmt Baumbart gerne an.
Zwischen Wüste und Revolte! Die politische und symbolische Kraft von Majas 40-tägigem Hungerstreik
Es gibt Veröffentlichungen, die dokumentieren. Und es gibt solche, die über ihren eigentlichen Gegenstand hinausweisen. „Majas Hungerstreik 2025“ gehört zur zweiten Kategorie. Am 05.Juni 2026 erschien, anlässlich des Jahrestages des Beginns von Majas Hungerstreik im Budapester Gefängnis vor genau einem Jahr, diese Broschüre.
Zunächst erzählt "Majas Hungerstreik 2025" auf 48 Seiten von der ganz konkreten Situation Majas als nicht-binäre Person, sich plötzlich in Ungarns Knastsystem wiederfindend und den Versuchen an den menschenunwürdigen Haftbedingungen etwas zu ändern, oder an der Inhaftierung selbst. Es wird von dem 40 Tage dauernden Hungerstreik erzählt. Von den Anstrengungen einer Solidaritätsbewegung, politischen Druck aufzubauen um Maja zurück nach Deutschland zu holen, oder doch zumindest aus dem Gefängnis. Aber je länger ich die Broschüre lese, desto deutlicher wird mir, dass ihr eigentliches Thema ein anderes ist. Die Herausgeber:innen und alle die zu Wort kommen, Angehörige, Freund:innen, Genoss:innen, kreisen letztlich um eine Frage, die über den konkreten Fall von Maja hinausweist:
Woran messen wir den Erfolg in der politischen Auseinandersetzung?
Die Antwort hierauf ist keineswegs selbstverständlich und wird auch von der Broschüre eher indirekt gegeben. Denn gemessen an ihren unmittelbaren Zielen war die Kampagne nicht erfolgreich. Die Rücküberstellung nach Deutschland wurde ebensowenig erreicht wie eine grundlegenden Verbesserung von Majas Haftbedingungen. Der Hungerstreik endete ohne den erhofften Durchbruch. Immer noch sitzt Maja in Budapest in Haft.
Und doch verweigern sich alle die in der Broschüre zu Wort kommen, konsequent der Vorstellung, ein Kampf sei nur dann etwas wert, wenn dieser gewonnen wird.
Was passiert, wenn alle anderen Wege versagen?
Besonders überzeugend wirkt auf mich zunächst die Darstellung der Haftbedingungen und Umstände die schließlich zu Majas Hungerstreik führten. Die Broschüre beschreibt die Isolation, die fehlenden sozialen Kontakte, die zutiefst entwürdigenden Haftbedingungen und die Erfahrung politischer Ohnmacht. Maja, die immer wieder selbst zu Wort kommt, formuliert dies so: „Hier in Ungarn bin ich lebendig in einer Gefängniszelle begraben.“
Der Hungerstreik erscheint dadurch nicht als spektakuläre Aktionsform oder als Ausdruck individueller Verzweiflung, sondern als der letzte verbliebene Handlungsspielraum, der den eigenen Körper zur Waffe macht.
Die Autor:innen romantisieren diesen Schritt nicht. Immer wieder werden die körperlichen Folgen für Maja geschildert: Gewichtsverlust, Kreislaufprobleme, die Gefahr eines Organversagens sowie irreversibler Schäden. Das Heft macht deutlich, dass Hungerstreiks keine symbolischen Gesten sind, sondern Kämpfe, die unmittelbar durch und vermittels des eigenen Körpers geführt werden.
Im Zentrum: Solidarität
Obwohl Majas Name im Titel der Broschüre steht, handelt diese letztlich von mehr. Sie handelt von Solidarität.
Von Menschen, die Mahnwachen organisieren, militante Aktionen durchführen, Pressearbeit leisten, Demonstrationen anmelden. Von Menschen die Transparente malen und Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Von Freund:innen wie von Angehörigen, die jeden Tag Hoffen und und doch so sehr Bangen. Von einer antifaschistischen Bewegung, die versucht, aus der Ohnmacht rauszukommen und handlungsfähig zu werden.
Besonders eindrücklich sind Berichte von Angehörigen. Majas Schwester schreibt: „Ich habe Maja kaum wieder erkannt. Der Körper war so abgemagert.“ Dieser Satz sagt mehr über die Realität politischer Gefangenschaft als viele intellektuell anspruchsvolle und theoretische Analysen und es tut weh solche Sätze zu lesen.
Die Angehörigen erscheinen dabei nicht bloß als Randfiguren. Sie werden selbst zu politischen Subjekten. Die Broschüre macht greifbar, dass Repression niemals nur einzelne Menschen trifft. Sie trifft ganze Beziehungsgeflechte, Familien, Freund:innenkreise und politische Zusammenhänge.
Vierzig Tage in der Wüste
Mir fiel die immer wiederkehrende Bezugnahme auf die Zahl vierzig auf. Vierzig Tage Hungerstreik. Vierzig Tage des Wartens. Vierzig Tage zwischen Hoffnung und drohendem körperlichem Zusammenbruch.
Selbstverständlich ergibt sich diese Zahl zunächst schlicht aus der tatsächlichen Dauer von Majas Hungerstreik. Dennoch lässt sich meines Erachtens schwerlich übersehen, dass diese Zahl eine besondere symbolische Bedeutung besitzt. Vierzig Tage in der Wüste. Vierzig Tage Fasten. Vierzig Tage der Prüfung und Verwandlung.
Die Broschüre spricht darüber nicht ausdrücklich. Doch die Symbolik scheint mir unterschwellig mitzuschwingen.
Ich bin versucht zu sagen, dass die Erzählung der hier zu besprechenden Broschüre unbewusst einer Struktur folgt, die weit älter ist als jede linke politische Bewegung.
Die Herausgeber:innen erzählen hier nämlich nicht nur die Geschichte eines politischen Kampfes, sondern suchen in der Figur Majas zugleich ein Bild für die Hoffnung, dass ein Mensch selbst dort seine Würde bewahren kann, wo ihm nahezu jede äußere Macht genommen wurde. Die eigentliche Wirkung dieser Erzählung liegt damit weniger in der Frage, ob die Forderungen erfüllt wurden, sondern darin, dass sie ein uraltes menschliches Motiv berührt: die Vorstellung, dass Sinn gerade dort entstehen kann, wo ein Mensch bereit ist, um eines höheren Ziels willen durch Leid hindurchzugehen, ohne sich innerlich besiegen zu lassen
Besonders interessant ist dabei, dass die Herausgeber:innen Maja nicht als Held:in inszenieren und dennoch stellenweise eine fast ikonische Wirkung erzeugen. Immer wieder treten Motive von Verletzlichkeit, Reinheit, Beharrlichkeit und (politischer) Standhaftigkeit hervor. Die Geschichte des Hungerstreiks wird dadurch zugleich zur Geschichte einer Prüfung.
Die stille Macht der Bilder
Zu dieser Wirkung tragen auch die zahlreichen Fotografien entscheidend bei.
Die Bilder, die das Dunya Collective beigesteuert hat, illustrieren den Text nicht bloß, sondern erzählen eine eigene Geschichte. Sie zeigen Demonstrationen, Angehörige, Solidaritätsaktionen und auch Maja selbst.
Auffällig erschient mir dabei, dass die Bildersprache wenig auf Dramatik oder militante Pose setzt. Stattdessen dominieren Ruhe, Ernsthaftigkeit und, auch hier, Verletzlichkeit. Maja erscheint nicht als kämpferische Aktivist:in im Moment der Konfrontation, sondern als Mensch, der leidet und trotzalledem standhält.
Gerade deshalb entsteht stellenweise eine fast ikonische Wirkung von Maja, das fiel mir schon früher auf, wenn über Maja berichtet wurde. Nicht zufällig drängt sich beim Durchblättern gelegentlich der Eindruck auf, dass hier unbewusst mit Bildern gearbeitet wird, die an religiöse oder mythische Erzählungen erinnern. Nicht als Verehrung, sondern als Ausdruck von Würde und Hoffnung.
Camus im Knast
Der vielleicht bemerkenswerteste Satz der Broschüre steht bereits auf den ersten Seiten. Er ist aus Majas Tagebuch, wird als vom 4. Februar 2026 datiert angegeben: „Es gibt das Risiko, dass du den Knast glücklicher verlässt, als du ihn betrittst.“
Dieser Satz erinnerte mich unwillkürlich an Albert Camus und dessen berühmte Formulierung am Ende des „ Der Mythos des Sisyphos“. „Wir müssen uns Sisyphos als einen glücklichen Menschen vorstellen.“ Sisyphos, verurteilt, auf alle Ewigkeit hin, einen Stein den Berg hinauf zu rollen, der dann, kurz vor dem Erreichen des Gipfels, wieder zurück ins Tal hinab rollt.
Auf den ersten Blick scheint der Vergleich vielleicht gewagt. Doch Camus’ wie Majas Aussagen kreisen um dieselbe Frage: Wie kann ein Mensch unter Bedingungen äußerster Unfreiheit seine Würde bewahren?
Majas Antwort lautet: „Aus deiner Entschiedenheit jedoch erwächst dieses Glück.“
Kein Glück des Erfolgs. Kein Glück der Befreiung. Kein Glück des guten Ausgangs. Es ist das Glück, sich innerlich nicht unterwerfen zu müssen.
Damit erhält die gesamte Broschüre eine zweite Bedeutungsebene. Sie erzählt nicht nur von einem politischen Kampf, sondern von der Möglichkeit, selbst unter widrigsten Bedingungen handlungsfähig zu bleiben.
Die Stärke der Broschüre liegt in ihrem Zweifel
Was die Broschüre über all das Vorgesagte hinaus stark macht, sind die Zweifel gegen Ende des Heftes.
Das Solidaritätskomitee fragt offen, ob Maja den Hungerstreik möglicherweise zu früh beendet habe. Ehemalige Hungerstreikende hätten darauf hingewiesen, dass Regierungen sich oft erst sehr spät bewegen und ein längeres Durchhalten vielleicht größere politische Zugeständnisse erzwungen hätte. Diese Offenheit verdient großen Respekt.
Gleichzeitig wirft sie Fragen auf. Denn gerade die aktuelle Zeitgeschichte politischer Hungerstreiks kennt nicht nur erfolgreiche Beispiele. Sie kennt auch Fälle äußerster staatlicher Unnachgiebigkeit. Die Hungerstreiks gegen die türkischen F-Typ-Gefängnisse Anfang der 2000er Jahre kosteten über 130 Hungerstreikende das Leben, ohne dass der türkische Staat in der zentralen Frage nachgegeben hätte.
Niemand kann wissen, ob zehn weitere Tage für Maja den Durchbruch gebracht hätten.
Die Stärke der Broschüre liegt nicht in dieser Spekulation, sondern in etwas anderem. Die Selbstkritik und Zweifel des Komitees enthalten implizit die Vorstellung: Vielleicht hätten noch zehn Tage mehr den Durchbruch gebracht. Camus würde hierauf sinngemäß antworten: Das Entscheidende ist nicht, ob der Staat irgendwann nachgibt, sondern ob der Mensch seine Würde bewahrt.
Genau darin liegt für mich die politische und menschliche Bedeutung und damit auch Botschaft dieses Heftes.
Fazit
„Majas Hungerstreik 2025“ dokumentiert akkurat Vorbereitung, Ablauf und Ende von Majas Hungerstreik, mit 100 Fußnoten und vielen beeindruckenden Bilderstrecken des Dunya Collective. Und doch haben wir es mit viel mehr zu tun, als einer nüchternen Dokumentation eines individuellen Kampfes einer inhaftierten politischen Gefangenen. Die Broschüre beschreibt einen Menschen, eine Familie, Freund:innen, Gefährt:innen und eine Bewegung im Ausnahmezustand. Sie dokumentiert Solidarität ebenso wie Zweifel, Ängste und Hoffnungen. Vor allem aber stellt sie eine Frage, die über den konkreten Fall hinausreicht: Was bleibt einem Menschen, wenn ihm fast alles genommen wird?
Die Antwort, wie ich sie in der Broschüre lese, lautet nicht: Sieg.
Sondern sie lautet: Würde!
Bibliografische Angaben:
Titel: „Majas Hungerstreik 2025 - Auswertung vom Solidaritätskomitee für Majas Hungerstreik“
Seiten: knapp 50 Seiten
Zu bestellen:
Oder Online als PDF: https://www.basc.news/broschuere-zu-majas-hungerstreik/
Schweizer Kanton Bern fordert Antifa-Verbot
Nachdem die USA und Ungarn ein Antifa-Verbot dekretiert haben und es in der Niederlande zumindest einen entsprechenden Vorstoß gab, zieht nun der Schweizer Kanton Bern nach. Das Kantonsparlament fordert vom Schweizer Bundesrat ein entsprechendes Verbot. Die Proteste dagegen folgten auf dem Fuße.
Die Vorgeschichte
Im Herbst letzten Jahres stuften die USA, unter Trump, sowie Ungarn, unter Viktor Orban, die „Antifa“ als terroristische Organisation ein. In den Niederlande, angeführt von Geerd Wilders, gab es auch einen entsprechenden parlamentarischen Vorstoß, der jedoch rechtlich keine Bindungswirkung erzeugte.
In der Schweiz arbeiten sich rechte Parlamentarier:innen seit Jahren an der linken Szene ab. Vom „gewalttätigen Extremismus können Sie eindämmen, indem Sie sich konsequent von solchen Elementen wie der Reitschulszene, dem Schwarzen Block, der Antifa und weiteren linksextremen Gruppierungen distanzieren“, sprach Andreas Glaser von der SVP 2022 im Rahmen einer Parlamentsdebatte. Im Jahr zuvor lehnte der Schweizer Bundesrat schon einen Vorstoß Glasers ab, der damals meinte: „Die sich harmlos "Antifa" nennende Gruppierung ist seit Jahren an zahlreichen Überfällen auf die geltende Ordnung beteiligt. Die Antifa Schweiz ist dem linksextremen Lager zuzuordnen.“
Ein rechtsextremer Parlamentarier fordert Antifa-Verbot
Initiiert von dem rechtsextremen SVP Abgeordneten Lorenzo Quadri, wird das Schweizer Parlament aufgefordert, „dem Parlament eine gesetzliche Grundlage für das Verbot der Antifa-Bewegungen in der Schweiz vorzulegen“.
In seiner Initiative vom 17.12.2025 schrieb der Abgeordnete des schweizer Bundesrats folgendes: „Die sogenannte Antifa-Bewegung (Antifaschismus) ist in Wirklichkeit Synonym für Intoleranz, Gewalt und (linken) Faschismus. Die Stadt Bern wurde im Oktober 2025 durch eine nicht bewilligte «Pro-Palästina»-Demonstration, die Schäden in Millionenhöhe verursachte, buchstäblich in Schutt und Asche gelegt.“
Die Schweizer Regierung meinte dazu am 18.02.2026: „Die «Antifaschistische Aktion» ist keine Gruppe im engeren Sinn, sondern eine heterogene Bewegung beziehungsweise ein loses internationales Netzwerk. Ihr gehören Einzelpersonen und verschiedenste Arten von Gruppen an. Das Fehlen einer Organisationsstruktur spricht gegen ein Verbot.“
Das Berner Kantonsparlament
Anfang dieses Jahres reichten die rechten SVP-Abgeordneten Thomas Fuchs und Sandra Schneider einen „Parlamentarischen Vorstoß“ ein, mit welchem die Kantonsregierung aufgefordert wird „beim Bund vorstellig zu werden und sich dafür einzusetzen, dass linksextremistische Gruppierungen, die allgemeinhin unter den Bezeichnungen «Antifa», «Antifaschistische Aktion» und «Schwarzer Block» in der Öffentlichkeit auftreten, gemäss (...) verboten werden.“.
In der Begründung heißt es unter anderem: „Die Akteurinnen und Akteure der «Antifa» und insbesondere deren rote Speerspitze, der «Schwarze Block», müssen als eine ernste Bedrohung der inneren Sicherheit angesehen werden. Die Täter aus diesem Milieu müssen konsequent für ihre kriminellen Handlungen zur Rechenschaft gezogen werden. Die bürgerliche Zivilgesellschaft darf sich nicht länger von gewalttätigen linken Gruppierungen einschüchtern lassen, die unser demokratisches System und den Kapitalismus ablehnen und letztendlich die bestehende Gesellschaftsordnung stürzen wollen.“
Am 03. Juni 2026 hat das Kantonsparlament mit 82 Ja-Stimmen zu 64 Nein-Stimmen (bei drei Enthaltungen), den Vorstoß der rechtsextremen SVP angenommen.
Der Protest folgte auf dem Fuße
Mehrere hundert Menschen zogen spontan am Donnerstag in Bern unter dem Ruf „Siamo tutti antifascisti – wir sind alle Antifa!“ durch die Innenstadt, nachdem es schon wenige Tage zuvor eine Antifa-Demo mit 400 Menschen gegeben hatte.
Während Faschismus und Autoritarismus weltweit auf dem Vormarsch seien, wolle das Berner Kantonsparlament den Antifaschismus verbieten, hieß es in einem Aufruf, «jene Bewegung, die sich dem entgegenstellt, was unsere Gesellschaft spaltet».
Aus juristischen Kreisen kam auch schon harsche Kritik. Ein solches Verbot sei „sei weder sinnvoll noch verhältnismässig“ sagt der DJB, die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern.
Das «Bündnis gegen Rechts Bern» wird zitiert mit „Antifaschismus ist eine Haltung und lässt sich nicht verbieten“
Fazit
Die staatlichen Angriffe auf linke und emanzipatorische gehen international, national und lokal unverändert weiter. Was in den USA begann, in den Niederlanden parlamentarisch aufgegriffen und in Ungarn staatlich umgesetzt wurde, wird nun in der Schweiz von einem Kanton ebenfalls eingefordert. Dabei richtet sich der Angriff nicht nur gegen einzelne Personen sowie Gruppen, sondern gegen die Idee des Antifaschismus selbst. Die Botschaft ist überall dieselbe: Wer sich organisiert gegen Rassismus, Neofaschismusund die extreme Rechte stellt, soll delegitimiert, kriminalisiert und verboten werden. Wer Antifaschismus verbieten will, erklärt nicht etwa eine „Organisation“ zum Problem, sondern den Widerstand gegen autoritäre und faschistische Entwicklungen.
Dem gilt es mit Entschiedenheit und Konsequenz entgegenzutreten!
Datei:
Wo ein Trog ist, da sammeln sich Schweine
von netzpolitik:
Wenn Überwachungskapitalismus und Überwachungsstaat zusammenwachsen
Donald Trumps Abschiebemiliz ICE tut es, ungarische Behörden unter Viktor Orbán taten es und jetzt steht fest: Auch die deutsche Polizei hat Daten aus dem Ökosystem der Online-Werbung für heimliche Überwachung genutzt. Vermutet worden war das schon länger, dank unserer neuen IFG-Recherche mit dem Bayerischen Rundfunk haben wir es erstmals Schwarz auf Weiß: Mindestens in Mecklenburg-Vorpommern ist es passiert. Vielleicht auch in Brandenburg, das dortige Landeskriminalamt will auch auf Nachfrage nicht sagen, auf welche Art kommerzieller Daten von Databrokern es zurückgreift.
Zu den polizeilich genutzten Datensätzen aus der digitalen Werbeindustrie können unter anderem metergenaue Standortdaten von Handys gehören. Sie werden von Tracking-Firmen aus beliebten Apps ohne Wissen der Nutzer:innen abgesaugt und von windigen Databrokern an potenziell alle verkauft, die danach fragen.
Zahlreiche Recherchen zeigen: Dass solche Daten frei verfügbar sind, ist eine Gefahr, etwa für bedrohte Journalist:innen oder queere Menschen, für die nationale Sicherheit oder die der EU. In den USA gibt es Hinweise, dass Standortdaten der Werbeindustrie US-Soldat:innen zur Zielscheibe gemacht haben.
Hinzu kommt, dass die Daten, nach allem, was wir wissen, überwiegend illegal fließen. Von der Erhebung über den Handel bis zur Verwendung dürfte jedes Glied dieser Datenlieferkette gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen. Mindestens das Landeskriminalamt von Mecklenburg-Vorpommern muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass es auf einem Daten-Schwarzmarkt mitgemischt hat. Ob und wie viel Geld geflossen ist, verrät es nicht.
Wo ein Trog ist, da sammeln sich Schweine
Überhaupt mauern deutsche Behörden bei diesem Thema, wo es nur geht. Nutzt die Polizei wirklich nur in zwei Bundesländern Daten von Databrokern? Neun LKAs verweigerten die Auskunft gleich ganz – unter Verweis auf den Schutz der Polizeiarbeit. Der Verdacht liegt nahe, dass sie etwas zu verbergen haben.
Während US-Behörden ihre Geschäftsbeziehungen zu kommerziellen Datenfirmen wie selbstverständlich offenlegen, können wir hierzulande nicht mal eine Debatte darüber führen, ob und unter welchen Umständen werbebasierte Überwachung zu unserem Verständnis vom Rechtsstaat passt. Auch die Bundesregierung verweigerte dem Parlament im Dezember Informationen zu dem Thema, selbst in eingestufter Form.
Dabei ist der Missbrauch von angeblich nur für Werbezwecke erhobenen Daten durch Polizeibehörden und Geheimdienste nur die neuste Stufe einer längeren Entwicklung: Die vermeintlich harmlose Welt der kommerziellen Datensammlung verschmilzt mit staatlicher Überwachung.
Bereits die Snowden-Leaks hatten gezeigt, dass US-Geheimdienste in großem Stil auf Daten zugreifen, die etwa bei kommerziellen E‑Mail-Anbietern wie Google oder Yahoo anfallen. Heute können staatliche Stellen auf ein wachsendes Netz privater Überwachungskameras zugreifen, mit KI-Gesichtserkennung Menschen auf Fotos in Sozialen Netzwerken aufspüren und mit Hilfe privater Anbieter wie Palantir Verdächtige aus riesigen Datenmengen generieren.
Und jetzt also ADINT, kurz für Advertising-based Intelligence, werbebasierte Aufklärung. Eigentlich keine Überraschung: Die Werbeindustrie hat den größten Überwachungsapparat der Geschichte geschaffen. Es war nur eine Frage der Zeit, bis sich daran auch andere gütlich tun. Wer sich schon länger mit den Begehrlichkeiten von einmal erhobenen Daten beschäftigt, kennt den Spruch: Wo ein Trog ist, sammeln sich Schweine.
Datensparsamkeit nur bei Medienanfragen
Dass deutsche Polizeibehörden darüber lieber nicht sprechen, hat wohl einen Grund: Nach Einschätzung von Jurist:innen fehlt ihnen eine rechtliche Grundlage, um kommerziell erhobene Daten aus der Werbeindustrie zu nutzen. Auf Generalklauseln können sie sich jedenfalls nicht stützen, sagen Datenschutzbehörden.
Das Zusammenwachsen von Überwachungskapitalismus und Überwachungsstaat stellt die Wirksamkeit unseres Rechtsstaats auf die Probe. Wenn sie beispielsweise Menschen mit Funkzellenabfragen orten wollen, brauchen Polizeibehörden dafür eine richterliche Genehmigung. Diesen Umweg, der den Schutz von Grundrechten sicherstellen und Überwachungsexzesse verhindern soll, will sich die Polizei offenbar gerne sparen.
Deshalb müssen wir jetzt nicht nur auf Transparenz und eine politische Debatte drängen, sondern auch auf strenge Regeln. Im besten Fall verbieten wir Behörden die Nutzung von illegal erhobenen Werbedaten.
Man muss sich das vor Augen halten: In den USA jagt ICE Menschen, vermutlich auch mit Hilfe von Werbedaten. Die Regierung von Viktor Orbán könnte sie gegen Oppositionelle genutzt haben. Expert:innen warnen davor, dass feindliche Geheimdienste und Militärs sie gegen die EU einsetzen könnten. Und deutsche Polizist:innen – machen einfach auch mit. Hallo, geht’s noch?







