Militante Gruppe „Das K.O.M.I.T.E.E.“Rückkehr nach 30 Jahren
1995 sollen die Linken Thomas Walter und Peter Krauth an einem gescheiterten Anschlag beteiligt gewesen sein. Nun stellen sie sich den Behörden.
Presseartikel: aus der Taz Von Wolf-Dieter Vogel
Berlin taz | Knapp 30 Jahre nach ihrem Abtauchen werden sich die deutschen Linken Thomas Walter und Peter Krauth in der kommenden Woche den Strafverfolgungsbehörden stellen. Das bestätigte der Rechtsanwalt Lukas Theune der taz. Walter und Krauth sollen 1995 an einem gescheiterten Sprengstoffanschlag in Berlin beteiligt gewesen sein. Dass die Beschuldigten aus langjährigem Exil in Venezuela nach Deutschland kommen, um sich dem Verfahren zu stellen, geht Rechtsanwalt Theune zufolge auf eine Vereinbarung zwischen den Beschuldigten und der Bundesanwaltschaft (BAW) zurück. Am 17. März soll vor dem Berliner Kammergericht der Prozess gegen die beiden beginnen.
Die Bundesanwaltschaft wirft Walter und Krauth vor, dass sie sich als Mitglieder der militanten Gruppe „Das K.O.M.I.T.E.E.“ dazu verabredet hätten, im April 1995 einen Sprengstoffanschlag auf das im Bau befindliche Abschiebegefängnis in Berlin-Grünau zu verüben. Die beiden sowie der mittlerweile verstorbene Bernhard Heidbreder sollen damals geflüchtet sein, nachdem eine Polizeistreife die Aktion vereitelte. „Das K.O.M.I.T.E.E.“ bekannte sich zudem 1994 zu einen Brandanschlag auf das Kreiswehrersatzamt in Bad Freienwalde. Diese Aktion wird den Männern jedoch nicht mehr vorgeworfen, weil sie verjährt ist.
Die Beschuldigten distanzierten sich nie von militanten Angriffen, räumten aber bisher ebensowenig ein, an den ihnen vorgeworfenen Anschlägen beteiligt gewesen zu sein. Das hat sich nun wohl geändert. „Die Vereinbarung ist, dass sie geständig sind und dafür ein geringes Strafmaß erhalten“, erklärt Verteidiger Theune. Walter und Krauth, heute 62 und 64 Jahre alt, könnten damit rechnen, mit einer Bewährungsstrafe davonzukommen. Das Berliner Gericht hat für den Prozess vier Verhandlungstage angesetzt, am 8. April soll das Urteil gesprochen werden.
Schon Anfang Januar war absehbar, dass Bewegung in den Fall kommt. Damals hatte die Bundesanwaltschaft Anklage gegen die beiden erhoben. Zu einer möglichen Vereinbarung mit den Beschuldigten äußerte sich die die Bundesanwaltschaft auf Anfrage der taz nicht explizit. Da es sich nur um einen Versuch handele und das Verbrechen schon lange her sei, sei eine relativ geringe Strafe denkbar, erklärt die Sprecherin Ines Peterson der taz.
Bundesanwaltschaft bestand lange auf Haftstrafe
So sahen es die Bundesanwälte bislang nicht. Frühere Versuche einer Einigung scheiterten daran, dass die Strafverfolger auf einer Gefängnisstrafe von 3 ½ bis 4 Jahren bestanden hatten. Darauf wollten sich die beiden Beschuldigten nicht einlassen.
Ohnehin zeigte sich die Bundesanwaltschaft Jahrzehnte lange Zeit entschlossen, an einer konsequenten Verfolgung festzuhalten. Gemäß den üblichen juristischen Standards wären die Verbrechen bereits nach 20 Jahren verjährt gewesen. Doch die Karlsruher Ankläger veränderten den Vorwurf, seither werden die Beschuldigten wegen der Verabredung zur Herbeiführung eines Sprengstoffanschlags verfolgt. Damit verlängert sich die Verjährungsfrist auf 40 Jahre. Gemeinsam mit Freundinnen und Freunden kämpften Walter, Krauth und Heidbreder dafür, dass das Verfahren eingestellt wird.
Nach ihrem Abtauchen war von den Dreien lange Zeit nichts zu hören. Das änderte sich 2014. Damals wurde Bernhard Heidbreder aufgrund eines internationalen Haftbefehls in Venezuela festgenommen, wo die Männer bereits mehrere Jahre gelebt hatten. Die venezolanischen Behörden weigerten sich jedoch, Heidbreder den deutschen Strafverfolgern auszuliefern. Im Januar 2022 erhielten Walter und Krauth nach einem langjährigen Procedere in dem Land Asyl. Für Heidbreder kam die Entscheidung zu spät. Der 60-Jährige starb acht Monate zuvor an einem Krebsleiden.
Seit sich die Drei legal in Venezuela bewegen konnten, meldeten sie sich immer wieder zu Wort. 2017 besuchte die taz die Männer in ihrem Exil, andere Medien folgten. In dem 2023 erschienenen Buch „Aus der Zwischenwelt“ beschreibt Walter entlang seines verstorbenen Mitstreiters das „Leben auf der Flucht vor dem deutschen Staat“. Auf Facebook solidarisiert er sich mit Kurdinnen und Kurden in Rojava, bewirbt Lesungen „aus der Zwischenwelt“ und ruft dem flüchtigen Ex-RAF-Mann Burkhard Garweg zu: „Lass dich nicht erwischen!“
Warum der Griff nach dem Verwaltungsapparat so gefährlich ist
aus verfassungsblog.de
Seit der Inauguration Trumps zum 47. US-Präsidenten zieht Elon Musk mit einem Gefolge aus Tech-Ingenieuren und Führungskräften seiner diversen Firmen durch die Bundesbehörden in Washington und verschafft sich Zugang zu Gebäuden, Daten und Computersystemen. Zusammen mit einer anvisierten Massenentlassung von Staatsbediensteten auf Bundesebene läuft das auf eine Übernahme der technischen und operativen Ebenen des US-Verwaltungsapparats hinaus. In diesem Prozess positionieren sich Akteure der Big Tech Industrie als Profiteure und als Betreiber einer neuen, technologischen Regierungsinfrastruktur – eingeklinkt über die Zugänge zu Computer- und Bezahlsystemen, die Musk sich gerade verschafft.
Diese Entwicklung stellt einen neuen Qualitätssprung im politischen Projekt Trumps dar. Sie ist am besten mit dem Wort Faschismus zu beschreiben. Dieser neue Faschismus sieht in vielen Hinsichten nicht genauso aus wie seine historischen Vorbilder – und ist doch ein Faschismus. Sein Kennzeichen wird sein, dass er die spezifischen Möglichkeiten von Datenanalyse- und KI-Technologie ausnutzen wird, um den Rechtsstaat auszuschalten und durch einen schlanken, auf Automatisierung und Präemption basierenden Apparat zu ersetzen.
Der Takeover
Elon Musk, der am Tag seiner Amtseinführung von Donald Trump per Dekret zum Leiter des neuen „Department of Government Efficiency (DOGE)“ ernannt wurde, scheint sich seither die Aufgabe gestellt zu haben, nicht auf politischem Wege, sondern durch eine Mischung aus Überrumpelung, Einschüchterung und Hacker-Taktiken den Verwaltungsapparat zu übernehmen. Den Anfang machte das Office of Personnel Management (OPM), die zentrale Personalstelle der US-Bundesregierung. Musk verschaffte sich Zugang zum Computersystem und zahlreichen sensiblen Daten, schloss Teile des Personals aus diesem System aus und platzierte Vertraute in strategischen Positionen. Musk persönlich ließ außerdem eine Liste aller IT-Führungskräfte der Bundesbehörden erstellen, wohl zu dem Zweck, dass er möglichst rasch eine E-Mail an die 2,2 Millionen Bundesangestellten verschiedenster Institutionen versenden konnte, in der drastische Personaleinsparungen, verschärfte Loyalitätskriterien und Leistungsbeurteilungen angekündigt werden – und allen, denen das nicht passt, das Angebot einer sofortigen Kündigung gegen Abfindung unterbreitet wird.
Der Angriffspunkt dieser Form der Machtübernahme scheint unmittelbar die Verwaltungsinfrastruktur zu sein. Parallel zum OPM übernahm Musks Team die Kontrolle über die General Services Administration (GSA) sowie weitere Behörden, darunter die US Agency for International Development (USAID) und die National Oceanic and Atmospheric Administration (NOAA). Besonders brisant: Musk sicherte sich Zugang zum zentralen Zahlungssystem des US Treasury Departments, das jährlich Billionen Dollar an Sozialleistungen, Gehältern, Bundesausgaben für Dienstleistungen und Subventionen abwickelt. Der Zugriff gelang übers Wochenende nach initialer Weigerung des Abteilungsleiters, der daraufhin in den Ruhestand versetzt wurde. Musk selbst prahlte auf X über den Coup: „Very few in the bureaucracy actually work the weekend, so it’s like the opposing team just leaves the field for 2 days!“
Dieses Muster einer Infiltration der unmittelbaren Ebene der Bundesverwaltung, ermöglicht nicht durch politische Beschlüsse, sondern durch schnelles Agieren, Einschüchterung und Übernahme der Kontrolle über technische Systeme, setzt sich Tag für Tag fort. Behörden wie die Centers for Medicare and Medicaid Services (CMS) und sogar der Geheimdienst CIA – in dem eine ähnliche E-Mail mit einem Kündigungsangebot verschickt wurde – stehen im Fokus. All diese Vorgänge stellen eine ungesehene Entwicklung dar, die Trumps Regime das Gepräge des Faschismus verleiht.
Faschismus
Es ist nicht leicht, Faschismus zu definieren, und es ist müßig, rein begrifflich klären zu wollen, ob Trump und sein Regime faschistisch sind. Zudem wurde bereits die Sackgasse kritisiert, in die es führt, neue faschistoide Bewegungen in alte Definitionen und historische Beispiele für Faschismus zu zwingen. Ein neuer Faschismus im 21. Jahrhundert muss nicht so aussehen wie bei den Nazis. Anstatt jedoch eine analytisch umrissene Staats- oder Politikform darunter zu verstehen, halte ich die folgenden drei Merkmale aktuell für besonders herausstechend im Hinblick auf das, was wir als Faschismus erkennen sollten:
- Es handelt sich um ein politisches Wirken, das auf die Zerstörung des Rechtsstaats, der administrativen Abläufe und der parlamentarischen und demokratischen Ordnung abzielt. Faschismus agiert nicht agonistisch sondern antagonistisch, und in der bei Trump ausgeprägten Form dabei zynisch und destruktiv. Insbesondere vertritt faschistische Politik nicht einfach eine weitere Position im Spektrum politischer Positionen (z.B. „rechtsaußen“), sondern sie verkörpert eine destruktive Haltung zur parlamentarischen Demokratie und zum Rechtsstaatsprinzip, die das System der widerstreitenden politischen Positionen überhaupt überwinden möchte. In der zynischen Variante, die hier im Besonderen vorliegt, dient der destruktive Impuls der hemmungslosen (wirtschaftlichen) Selbstbereicherung der faschistischen Akteure und ihrer mitunter rein kapitalistisch motivierten Loyalisten.
- Faschistisches Wirken ist gekennzeichnet durch eine persönliche Gewaltbereitschaft und Bereitschaft zur Gehässigkeit der Akteure, sei es sprachlich, medial, physisch oder politisch. Dieses Gewaltpotenzial basiert auf einem hierarchischen Menschenbild und epistemologisch tief verankerter Dehumanisierung (dazu gehören auch Rassismus, Antifeminismus und Sexismus). Das Leben empfinden Faschisten als einen permanenten sozialen Kampf, in dem es gilt, sich antagonistisch (also nicht mit Argumenten, sondern durch Stärke) zu behaupten und andere Menschen unterzuordnen, auszubeuten und ihnen ihr Existenzrecht abzusprechen. Faschismus bedeutet die psychologische und charakterliche Disposition der Akteure, die lange geführten Kämpfe um Anerkennung, Integration und Gleichberechtigung von Minderheiten zugunsten eines Rechts des Stärkeren in den Wind zu schlagen. Zum Gewaltpotenzial des Faschismus gehört auch die Täuschung breiter Massen durch zynische Narrative, die Anstachelung von Ressentiments und die Provokation von gesellschaftlicher Spaltung. Viel dieser Gewalt findet heute in der Online-Welt und nicht mehr in Straßenkämpfen statt.
- Zum Faschismus gehört auch die gewiefte Indienstnahme von neuester Technologie als Machtinstrument – oft in einem Zusammenspiel von Industrie und Regime. Das war bei den Nazis so und ist heute nicht anders. Faschismus ist gekennzeichnet durch die kalte Bereitschaft dazu, die destruktiven politischen Ziele und die dafür nötige Macht und Gewalt mit technologischen und logistischen Mitteln zu erreichen. Da in der sozialdarwinistischen, antisozialen Mentalität, nach der sich jede:r im Kampf gegen jede:n wähnt, anderen Menschen nicht vertraut werden kann, ist technologisch realisierte Macht und Kontrolle das Mittel der Wahl. Im vorliegenden Fall ist dieses Sentiment getrieben von einem als Solutionismus bezeichneten Glauben an die Überlegenheit von Technologie als Lösung gesellschaftlicher Probleme, der eine Bereitschaft zur Unterordnung von Mensch, Kultur und Gesellschaft unter eine technologisch realisierte Logik von Effizienz, Profit und Überlegenheit impliziert.
Hinsichtlich der Form politischer Bewegung werden häufig drei Strömungen unterschieden, die nach Opportunität behaupten, nichts miteinander zu tun zu haben, sich in einer faschistischen Konstellation aber faktisch in wechselseitige Synergien und Steigerungen begeben: (1) Rechtspopulismus – der sich typischerweise auf politische Massenmobilisierung (besonders in den Online-Medien) sowie Infiltration und Sabotage der Parlamentsvorgänge fokussiert; (2) Alt-Right Ideologie – die meist über Internetmedien als migrationsfeindliche, trans- und feminismusfeindliche Ressentiments, nationalistische Mythen, Bedrohungsszenarien und Verschwörungsnarrative verbreitet wird; (3) Rechtsextremismus – einer Mobilisierung gewaltbereiter rechter Gruppen, die sowohl auf der Straße (siehe Capitol-Stürmung) als auch im Internet aktiv werden können.
Während das Trump-Regime der ersten Amtszeit von zahlreichen Kommentatoren nicht als faschistisch qualifiziert wird, hat sich das Zusammenspiel dieser drei Elemente mit Trump als zentralem Dompteur bis zum Sturm auf das Capitol intensiviert. Die seither entstandene Dynamik erfüllt alle Voraussetzungen für die Hervorbringung eines faschistischen Systems, für dessen Materialisierung es noch zwei weiterer Voraussetzungen bedurfte, die sich spätestens über die letzten Jahren respektive seit wenigen Wochen ergeben haben: Einerseits die breite Deckung durch die Wirtschaft und andererseits der Zugriff auf staatliche Infrastruktur.
Erstens, die Wirtschaftselite, insbesondere des Silicon Valley, von der 2022 noch behauptet wurde, dass sie „[Trumps] Projekt […] kaum unterstützt“, ist seitdem im Begriff, reihenweise zu kippen und sich der faschistischen Dynamik anzuschließen. Eine inzwischen hegemonial gewordene Konvergenz von Alt-Right-Polit-Milieus, Silicon-Valley-CEOs und Venture Capitalists schafft jetzt eine grundlegend neue Situation verglichen mit der ersten Amtszeit Trumps, während derer sich bedeutende Teile des Silicon Valley noch als liberale Blase gegen seine Politik abzuschotten suchten und Trump von großen Social Media Plattformen moderiert und schließlich gesperrt wurde. Das ist fatal, denn diese Elite hat nun begriffen, dass sie sich gemeinsam mit Trump an dessen destruktivem Wirken wirtschaftlich bereichern kann – sofern sie mitspielt. Dadurch gewinnt Trumps Projekt bedeutend an Momentum.
Als prominentes Beispiel für die mittlerweile offene Alt-Right-Neuorientierung im Silicon Valley ist in den letzten Wochen der immer schon neokonservative Meta-CEO Mark Zuckerberg aufgefallen, der in offenem Endorsement von Alt-Right Ressentiments die Fact-Checking- und Moderationsinfrastruktur seiner Social Media Plattformen einstellt. Dass altbekannte Alt-Right-Anhänger im Silicon Valley, wie Peter Thiel, Mark Andreessen oder Elon Musk, nun aus voller Brust das Trump-Horn blasen, verwundert dagegen nicht. Wobei an diesen Fällen dringend zu berücksichtigen ist, dass sie in Form pseudo-philosophischer Theorien wie Longtermismus, Effektivem Altruismus oder Transhumanismus seit mehreren Jahrzehnten schon eine in Tech-Kreisen breit anschlussfähige Ideologie intellektuell vorbereiten und verbreiten, die sich nun immer offener als Rassismus, Sozialdarwinismus und Eugenik des 21. Jahrhunderts politisch manifestiert.
Zweitens ist der Zugriff auf staatliche Infrastruktur seit den letzten Wochen eine materielle Entwicklung, die dem Bündel aus Ideologien, Wahlkampf-Säbelrasseln und politischer Mobilisierung Taten folgen lässt. Und zwar Taten nicht innerhalb des rechtsstaatlichen Systems, in dem es bei jedem Regierungswechsel zum Austausch einiger (eben politischer) Staatsbediensteter kommt. Sondern was hier geschieht, steht im Antagonismus zum System selbst, es soll die regelbasierte Ordnung des Rechtsstaats zerstören. Die beabsichtigte Massenentlassung von career civil servants (über die Schwelle der politischen Angestellten hinaus) und – besonders entscheidend – die Übernahme von Computersystemen und Datensätzen durch Tech-Ingenieure aus Musks Unternehmen unterläuft die Gewaltenteilung und stellt eine politische Übernahme der technologischen und verfahrensbasierten Dimension des Staatsapparats dar. In der Geschichte des Faschismus ist es nicht unbekannt, dass der Beginn solcher Regime die Übernahme von Verwaltungsinfrastruktur umfasst, und zwar durch das physische Eindringen in die entsprechenden Gebäude und Systeme, das Installieren von politischen Loyalisten, die Entlassung und “Säuberung” von politisch Andersdenkenden und Unerwünschten in diesem Apparat.
Man könnte in einem Artikel über den heraufziehenden Faschismus Trumps von Rassismus, Sexismus und Transphobie sprechen, die in den Dekreten des ersten Amtstags zu repressiven und gewaltvollen Taten umgesetzt werden. Man könnte sein autoritäres Gepolter zum Beispiel in Bezug auf die ethnische Säuberung Gazas, die angedrohte Übernahme Grönlands oder des Panama-Kanals erwähnen. Man könnte die Strategie der Chaos-Politik und methodischen Unberechenbarkeit herausstreichen, die sich etwa bei den Importzöllen zeigt. Man muss bei alledem jedoch betonen, dass Trump kein inhaltliches Konzept verfolgt, sondern Unterdrückung, Verunsicherung und Willkür als Machtdemonstration nutzt, die wiederum die internationale Politik, die Bevölkerung und die Wirtschaftseliten im eigenen Lande in Schrecken versetzt. All dies sind vor dem Hintergrund des Völkerrechts, der Menschenrechte, der liberalen Werteordnung, der demokratischen Prozesse und – nebenbei gesagt – der Interessen zahlreicher Wähler:innen repressive Akte, „Grenzüberschreitungen“ und „überraschende Forderungen“, wie es hilflose Medienkommentatoren aus der Perspektive der regelbasierten Gesellschaftsordnung seit 1945 beschreiben.
Viel wichtiger jedoch ist, dass diese kalkulierten „Grenzüberschreitungen“ nicht nur die Legitimität der nationalen und internationalen Gesetze infrage stellen, sondern eine Demonstration von Macht durch die tätliche Zersetzung dieser Ordnung bewirken sollen. Deshalb liegt ein besonderes Potential zum Faschismus genau dann vor, wenn die regelbasierte Ordnung nicht nur in politischer Rhetorik angegriffen und die Rechte von Minderheiten durch repressive Dekrete beschränkt werden (all das hatten wir schon in der ersten Amtszeit), sondern wenn auch auf der Ebene der Infrastruktur und Verwaltungsvorgänge eine Machtübernahme erfolgt. Im Zusammenspiel von Trumps autoritär-wahnsinniger Politik und der Aneignung der Bürokratie durch seinen Schergen Musk realisiert sich lehrbuchhaft ein Theorem des Nazi-Staatsrechtlers Carl Schmitt: „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand verfügt“ – wer also auf Ebene der Abläufe und Prozeduren Demokratie und Rechtsstaat aushebelt. Was bereits der NSDAP als Playbook galt, wird auch hier wieder herangezogen: Ziel der faschistischen Politik ist die Übernahme des Apparats, nicht eine bestimmte Politik innerhalb desselben.
Was noch kommt
Wie viel „klassischen“ Faschismus die USA bekommen, wie viel Diktatur, Abschaffung der Gewaltenteilung, des Rechtsstaats und des politischen Pluralismus, Verfolgung, Deportation oder Ermordung von Minderheiten und politischen Gegnern, Zensur und politische Beeinflussung der Medien und Wissenschaft, militanten Terror und expansive Militäreinsätze – all das steht wohl in den Sternen. Eine Entwicklung jedoch ist seit wenigen Wochen absehbar, und sie verdient dringend mehr Beachtung: Die Übernahme der Infrastruktur durch Big Tech Akteure wird einen ungekannten Einsatz von Automatisierung, prädiktiver
Hinsichtlich der Form politischer Bewegung werden häufig drei Strömungen unterschieden, die nach Opportunität behaupten, nichts miteinander zu tun zu haben, sich in einer faschistischen Konstellation aber faktisch in wechselseitige Synergien und Steigerungen begeben: (1) Rechtspopulismus – der sich typischerweise auf politische Massenmobilisierung (besonders in den Online-Medien) sowie Infiltration und Sabotage der Parlamentsvorgänge fokussiert; (2) Alt-Right Ideologie – die meist über Internetmedien als migrationsfeindliche, trans- und feminismusfeindliche Ressentiments, nationalistische Mythen, Bedrohungsszenarien und Verschwörungsnarrative verbreitet wird; (3) Rechtsextremismus – einer Mobilisierung gewaltbereiter rechter Gruppen, die sowohl auf der Straße (siehe Capitol-Stürmung) als auch im Internet aktiv werden können.
Während das Trump-Regime der ersten Amtszeit von zahlreichen Kommentatoren nicht als faschistisch qualifiziert wird, hat sich das Zusammenspiel dieser drei Elemente mit Trump als zentralem Dompteur bis zum Sturm auf das Capitol intensiviert. Die seither entstandene Dynamik erfüllt alle Voraussetzungen für die Hervorbringung eines faschistischen Systems, für dessen Materialisierung es noch zwei weiterer Voraussetzungen bedurfte, die sich spätestens über die letzten Jahren respektive seit wenigen Wochen ergeben haben: Einerseits die breite Deckung durch die Wirtschaft und andererseits der Zugriff auf staatliche Infrastruktur.
Erstens, die Wirtschaftselite, insbesondere des Silicon Valley, von der 2022 noch behauptet wurde, dass sie „[Trumps] Projekt […] kaum unterstützt“, ist seitdem im Begriff, reihenweise zu kippen und sich der faschistischen Dynamik anzuschließen. Eine inzwischen hegemonial gewordene Konvergenz von Alt-Right-Polit-Milieus, Silicon-Valley-CEOs und Venture Capitalists schafft jetzt eine grundlegend neue Situation verglichen mit der ersten Amtszeit Trumps, während derer sich bedeutende Teile des Silicon Valley noch als liberale Blase gegen seine Politik abzuschotten suchten und Trump von großen Social Media Plattformen moderiert und schließlich gesperrt wurde. Das ist fatal, denn diese Elite hat nun begriffen, dass sie sich gemeinsam mit Trump an dessen destruktivem Wirken wirtschaftlich bereichern kann – sofern sie mitspielt. Dadurch gewinnt Trumps Projekt bedeutend an Momentum.
Als prominentes Beispiel für die mittlerweile offene Alt-Right-Neuorientierung im Silicon Valley ist in den letzten Wochen der immer schon neokonservative Meta-CEO Mark Zuckerberg aufgefallen, der in offenem Endorsement von Alt-Right Ressentiments die Fact-Checking- und Moderationsinfrastruktur seiner Social Media Plattformen einstellt. Dass altbekannte Alt-Right-Anhänger im Silicon Valley, wie Peter Thiel, Mark Andreessen oder Elon Musk, nun aus voller Brust das Trump-Horn blasen, verwundert dagegen nicht. Wobei an diesen Fällen dringend zu berücksichtigen ist, dass sie in Form pseudo-philosophischer Theorien wie Longtermismus, Effektivem Altruismus oder Transhumanismus seit mehreren Jahrzehnten schon eine in Tech-Kreisen breit anschlussfähige Ideologie intellektuell vorbereiten und verbreiten, die sich nun immer offener als Rassismus, Sozialdarwinismus und Eugenik des 21. Jahrhunderts politisch manifestiert.
Zweitens ist der Zugriff auf staatliche Infrastruktur seit den letzten Wochen eine materielle Entwicklung, die dem Bündel aus Ideologien, Wahlkampf-Säbelrasseln und politischer Mobilisierung Taten folgen lässt. Und zwar Taten nicht innerhalb des rechtsstaatlichen Systems, in dem es bei jedem Regierungswechsel zum Austausch einiger (eben politischer) Staatsbediensteter kommt. Sondern was hier geschieht, steht im Antagonismus zum System selbst, es soll die regelbasierte Ordnung des Rechtsstaats zerstören. Die beabsichtigte Massenentlassung von career civil servants (über die Schwelle der politischen Angestellten hinaus) und – besonders entscheidend – die Übernahme von Computersystemen und Datensätzen durch Tech-Ingenieure aus Musks Unternehmen unterläuft die Gewaltenteilung und stellt eine politische Übernahme der technologischen und verfahrensbasierten Dimension des Staatsapparats dar. In der Geschichte des Faschismus ist es nicht unbekannt, dass der Beginn solcher Regime die Übernahme von Verwaltungsinfrastruktur umfasst, und zwar durch das physische Eindringen in die entsprechenden Gebäude und Systeme, das Installieren von politischen Loyalisten, die Entlassung und “Säuberung” von politisch Andersdenkenden und Unerwünschten in diesem Apparat.
Man könnte in einem Artikel über den heraufziehenden Faschismus Trumps von Rassismus, Sexismus und Transphobie sprechen, die in den Dekreten des ersten Amtstags zu repressiven und gewaltvollen Taten umgesetzt werden. Man könnte sein autoritäres Gepolter zum Beispiel in Bezug auf die ethnische Säuberung Gazas, die angedrohte Übernahme Grönlands oder des Panama-Kanals erwähnen. Man könnte die Strategie der Chaos-Politik und methodischen Unberechenbarkeit herausstreichen, die sich etwa bei den Importzöllen zeigt. Man muss bei alledem jedoch betonen, dass Trump kein inhaltliches Konzept verfolgt, sondern Unterdrückung, Verunsicherung und Willkür als Machtdemonstration nutzt, die wiederum die internationale Politik, die Bevölkerung und die Wirtschaftseliten im eigenen Lande in Schrecken versetzt. All dies sind vor dem Hintergrund des Völkerrechts, der Menschenrechte, der liberalen Werteordnung, der demokratischen Prozesse und – nebenbei gesagt – der Interessen zahlreicher Wähler:innen repressive Akte, „Grenzüberschreitungen“ und „überraschende Forderungen“, wie es hilflose Medienkommentatoren aus der Perspektive der regelbasierten Gesellschaftsordnung seit 1945 beschreiben.
Viel wichtiger jedoch ist, dass diese kalkulierten „Grenzüberschreitungen“ nicht nur die Legitimität der nationalen und internationalen Gesetze infrage stellen, sondern eine Demonstration von Macht durch die tätliche Zersetzung dieser Ordnung bewirken sollen. Deshalb liegt ein besonderes Potential zum Faschismus genau dann vor, wenn die regelbasierte Ordnung nicht nur in politischer Rhetorik angegriffen und die Rechte von Minderheiten durch repressive Dekrete beschränkt werden (all das hatten wir schon in der ersten Amtszeit), sondern wenn auch auf der Ebene der Infrastruktur und Verwaltungsvorgänge eine Machtübernahme erfolgt. Im Zusammenspiel von Trumps autoritär-wahnsinniger Politik und der Aneignung der Bürokratie durch seinen Schergen Musk realisiert sich lehrbuchhaft ein Theorem des Nazi-Staatsrechtlers Carl Schmitt: „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand verfügt“ – wer also auf Ebene der Abläufe und Prozeduren Demokratie und Rechtsstaat aushebelt. Was bereits der NSDAP als Playbook galt, wird auch hier wieder herangezogen: Ziel der faschistischen Politik ist die Übernahme des Apparats, nicht eine bestimmte Politik innerhalb desselben.
Was noch kommt
Wie viel „klassischen“ Faschismus die USA bekommen, wie viel Diktatur, Abschaffung der Gewaltenteilung, des Rechtsstaats und des politischen Pluralismus, Verfolgung, Deportation oder Ermordung von Minderheiten und politischen Gegnern, Zensur und politische Beeinflussung der Medien und Wissenschaft, militanten Terror und expansive Militäreinsätze – all das steht wohl in den Sternen. Eine Entwicklung jedoch ist seit wenigen Wochen absehbar, und sie verdient dringend mehr Beachtung: Die Übernahme der Infrastruktur durch Big Tech Akteure wird einen ungekannten Einsatz von Automatisierung, prädiktiver
Hinsichtlich der Form politischer Bewegung werden häufig drei Strömungen unterschieden, die nach Opportunität behaupten, nichts miteinander zu tun zu haben, sich in einer faschistischen Konstellation aber faktisch in wechselseitige Synergien und Steigerungen begeben: (1) Rechtspopulismus – der sich typischerweise auf politische Massenmobilisierung (besonders in den Online-Medien) sowie Infiltration und Sabotage der Parlamentsvorgänge fokussiert; (2) Alt-Right Ideologie – die meist über Internetmedien als migrationsfeindliche, trans- und feminismusfeindliche Ressentiments, nationalistische Mythen, Bedrohungsszenarien und Verschwörungsnarrative verbreitet wird; (3) Rechtsextremismus – einer Mobilisierung gewaltbereiter rechter Gruppen, die sowohl auf der Straße (siehe Capitol-Stürmung) als auch im Internet aktiv werden können.
Während das Trump-Regime der ersten Amtszeit von zahlreichen Kommentatoren nicht als faschistisch qualifiziert wird, hat sich das Zusammenspiel dieser drei Elemente mit Trump als zentralem Dompteur bis zum Sturm auf das Capitol intensiviert. Die seither entstandene Dynamik erfüllt alle Voraussetzungen für die Hervorbringung eines faschistischen Systems, für dessen Materialisierung es noch zwei weiterer Voraussetzungen bedurfte, die sich spätestens über die letzten Jahren respektive seit wenigen Wochen ergeben haben: Einerseits die breite Deckung durch die Wirtschaft und andererseits der Zugriff auf staatliche Infrastruktur.
Erstens, die Wirtschaftselite, insbesondere des Silicon Valley, von der 2022 noch behauptet wurde, dass sie „[Trumps] Projekt […] kaum unterstützt“, ist seitdem im Begriff, reihenweise zu kippen und sich der faschistischen Dynamik anzuschließen. Eine inzwischen hegemonial gewordene Konvergenz von Alt-Right-Polit-Milieus, Silicon-Valley-CEOs und Venture Capitalists schafft jetzt eine grundlegend neue Situation verglichen mit der ersten Amtszeit Trumps, während derer sich bedeutende Teile des Silicon Valley noch als liberale Blase gegen seine Politik abzuschotten suchten und Trump von großen Social Media Plattformen moderiert und schließlich gesperrt wurde. Das ist fatal, denn diese Elite hat nun begriffen, dass sie sich gemeinsam mit Trump an dessen destruktivem Wirken wirtschaftlich bereichern kann – sofern sie mitspielt. Dadurch gewinnt Trumps Projekt bedeutend an Momentum.
Als prominentes Beispiel für die mittlerweile offene Alt-Right-Neuorientierung im Silicon Valley ist in den letzten Wochen der immer schon neokonservative Meta-CEO Mark Zuckerberg aufgefallen, der in offenem Endorsement von Alt-Right Ressentiments die Fact-Checking- und Moderationsinfrastruktur seiner Social Media Plattformen einstellt. Dass altbekannte Alt-Right-Anhänger im Silicon Valley, wie Peter Thiel, Mark Andreessen oder Elon Musk, nun aus voller Brust das Trump-Horn blasen, verwundert dagegen nicht. Wobei an diesen Fällen dringend zu berücksichtigen ist, dass sie in Form pseudo-philosophischer Theorien wie Longtermismus, Effektivem Altruismus oder Transhumanismus seit mehreren Jahrzehnten schon eine in Tech-Kreisen breit anschlussfähige Ideologie intellektuell vorbereiten und verbreiten, die sich nun immer offener als Rassismus, Sozialdarwinismus und Eugenik des 21. Jahrhunderts politisch manifestiert.
Zweitens ist der Zugriff auf staatliche Infrastruktur seit den letzten Wochen eine materielle Entwicklung, die dem Bündel aus Ideologien, Wahlkampf-Säbelrasseln und politischer Mobilisierung Taten folgen lässt. Und zwar Taten nicht innerhalb des rechtsstaatlichen Systems, in dem es bei jedem Regierungswechsel zum Austausch einiger (eben politischer) Staatsbediensteter kommt. Sondern was hier geschieht, steht im Antagonismus zum System selbst, es soll die regelbasierte Ordnung des Rechtsstaats zerstören. Die beabsichtigte Massenentlassung von career civil servants (über die Schwelle der politischen Angestellten hinaus) und – besonders entscheidend – die Übernahme von Computersystemen und Datensätzen durch Tech-Ingenieure aus Musks Unternehmen unterläuft die Gewaltenteilung und stellt eine politische Übernahme der technologischen und verfahrensbasierten Dimension des Staatsapparats dar. In der Geschichte des Faschismus ist es nicht unbekannt, dass der Beginn solcher Regime die Übernahme von Verwaltungsinfrastruktur umfasst, und zwar durch das physische Eindringen in die entsprechenden Gebäude und Systeme, das Installieren von politischen Loyalisten, die Entlassung und “Säuberung” von politisch Andersdenkenden und Unerwünschten in diesem Apparat.
Man könnte in einem Artikel über den heraufziehenden Faschismus Trumps von Rassismus, Sexismus und Transphobie sprechen, die in den Dekreten des ersten Amtstags zu repressiven und gewaltvollen Taten umgesetzt werden. Man könnte sein autoritäres Gepolter zum Beispiel in Bezug auf die ethnische Säuberung Gazas, die angedrohte Übernahme Grönlands oder des Panama-Kanals erwähnen. Man könnte die Strategie der Chaos-Politik und methodischen Unberechenbarkeit herausstreichen, die sich etwa bei den Importzöllen zeigt. Man muss bei alledem jedoch betonen, dass Trump kein inhaltliches Konzept verfolgt, sondern Unterdrückung, Verunsicherung und Willkür als Machtdemonstration nutzt, die wiederum die internationale Politik, die Bevölkerung und die Wirtschaftseliten im eigenen Lande in Schrecken versetzt. All dies sind vor dem Hintergrund des Völkerrechts, der Menschenrechte, der liberalen Werteordnung, der demokratischen Prozesse und – nebenbei gesagt – der Interessen zahlreicher Wähler:innen repressive Akte, „Grenzüberschreitungen“ und „überraschende Forderungen“, wie es hilflose Medienkommentatoren aus der Perspektive der regelbasierten Gesellschaftsordnung seit 1945 beschreiben.
Viel wichtiger jedoch ist, dass diese kalkulierten „Grenzüberschreitungen“ nicht nur die Legitimität der nationalen und internationalen Gesetze infrage stellen, sondern eine Demonstration von Macht durch die tätliche Zersetzung dieser Ordnung bewirken sollen. Deshalb liegt ein besonderes Potential zum Faschismus genau dann vor, wenn die regelbasierte Ordnung nicht nur in politischer Rhetorik angegriffen und die Rechte von Minderheiten durch repressive Dekrete beschränkt werden (all das hatten wir schon in der ersten Amtszeit), sondern wenn auch auf der Ebene der Infrastruktur und Verwaltungsvorgänge eine Machtübernahme erfolgt. Im Zusammenspiel von Trumps autoritär-wahnsinniger Politik und der Aneignung der Bürokratie durch seinen Schergen Musk realisiert sich lehrbuchhaft ein Theorem des Nazi-Staatsrechtlers Carl Schmitt: „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand verfügt“ – wer also auf Ebene der Abläufe und Prozeduren Demokratie und Rechtsstaat aushebelt. Was bereits der NSDAP als Playbook galt, wird auch hier wieder herangezogen: Ziel der faschistischen Politik ist die Übernahme des Apparats, nicht eine bestimmte Politik innerhalb desselben.
Was noch kommt
Wie viel „klassischen“ Faschismus die USA bekommen, wie viel Diktatur, Abschaffung der Gewaltenteilung, des Rechtsstaats und des politischen Pluralismus, Verfolgung, Deportation oder Ermordung von Minderheiten und politischen Gegnern, Zensur und politische Beeinflussung der Medien und Wissenschaft, militanten Terror und expansive Militäreinsätze – all das steht wohl in den Sternen. Eine Entwicklung jedoch ist seit wenigen Wochen absehbar, und sie verdient dringend mehr Beachtung: Die Übernahme der Infrastruktur durch Big Tech Akteure wird einen ungekannten Einsatz von Automatisierung, prädiktiver Datenanalyse und KI-Technologie in den operativen Verwaltungsvorgängen bedeuten. Warum sonst setzt Musk seine hochbezahlten Tech-Ingenieure daran?
Durch den Zugang zu Computersystemen, der aktuell ergriffen wird, fließen hoch-sensible und umfassende Datensätze an privatwirtschaftliche Akteure, die sich lange schon durch ihre Hemmungslosigkeit in der Ausbeutung solcher Daten hervorgetan haben. Ungleichheit, präemptive Verfolgung, Terror und Ausbeutung marginalisierter Gruppen durch den Apparat werden die Folgen sein. Die Automatisierung wird vor allem sozial und ökonomisch vulnerable Minderheiten benachteiligen (Kranke, undokumentierte Migranten, politische Gegner). Administrative Verfahren werden sich auf schleichende Weise den rechtsstaatlichen Prinzipien entziehen und durch den Einsatz proprietärer KI-Systeme opak und intransparent verfahren.
Qualitativ neu an dieser autoritären Digitalisierung des Staatswesens – insbesondere im historischen Vergleich zum Einsatz von IBM-Lochkartentechnologie durch das Nazi-Regime – wird das Element der Prädiktion sein: Die Stärke von KI liegt darin, aus unvollständigen Datensätzen die Informationen „abzuschätzen“, welche die Individuen zu Recht nicht über sich preisgeben, zum Beispiel ihre politische Einstellung oder sexuelle Orientierung, Krankheitsdispositionen, Substanzenmissbrauch und psychiatrische Leiden. KI-Auswertung von Verwaltungsdaten ermöglicht eine präemptive Ungleichbehandlung von Individuen: Man wird nicht versichert, nicht angestellt, nicht in das Land hineingelassen, bekommt Sozialleistungen entzogen, wird von der Polizei durchsucht, des Sozialbetrugs oder der Kindeswohlgefährdung verdächtigt, weil ein intransparentes Computersystem anhand von behaviorellen Daten eine Vorhersage trifft.
Die Verwendung von Technologien des prädiktiven Wissens wird ein zentrales Kennzeichen des neuen Faschismus einer technologisch führenden Industrienationen der Welt sein: Dieser Faschismus beruht auf einem Zusammenspiel von politischem Regime und Tech-Industrie, welches eine neue Qualität der sozialen Sortierung, Ausbeutung, Unterdrückung und Verfolgung bis hin zur Deportation und Ermordung von Menschen nach sich zieht.
von Prof. Dr. Rainer Mühlhoff, Philosoph und Mathematiker, ist Professor für Ethik der Künstlichen Intelligenz an der Universität Osnabrück. Er forscht zu Ethik, Datenschutz und kritischer Sozialtheorie in der digitalen Gesellschaft.
Ich danke Daniela Hombach und Hannah Ruschemeier für hilfreiche
Anmerkungen zur einer früheren Version des Artikels.
München: Solidarität mit den inhaftierten Anarchist:innen N. und M.! Über den jüngsten Repressionsschlag
anonym 8. März 2025

Nein, es war kein Karnevalsverein, der am 26.2.25 um ca. 22 Uhr abends mit 140 verkleideten Clowns an acht Orte ausrückte, um mit Waffen herumzufuchteln, schlechte Scherze zu erzählen und erbärmliche Sketches aufzuführen. Nein, es waren Bullen. Und nein, ihr übertriebenes Spektakel war alles andere als witzig, denn sie verhafteten unsere anarchistischen Gefährt:innen M. und N.
Im Folgenden wollen wir weitere Details zu den Durchsuchungen, Verhaftungen und Ermittlungsverfahren erläutern.
Zwei Verhaftungen und drei Ermittlungsverfahren
Es geht um drei Ermittlungsverfahren:
– Das seit 2022 bekannte Verfahren gegen die angebliche Zündlumpen-Redaktion mit dem Vorwurf der kriminellen Vereinigung. Der Haftbefehl gegen M. und N. erfolgte im Zuge dieses Verfahrens. Insgesamt gibt es in dem Verfahren drei Beschuldigte (zwischenzeitlich vier, nun wieder drei). mehr Infos dazu hier: https://de.indymedia.org/node/188585 und https://de.indymedia.org/node/234473
– Neu ist uns einerseits ein Ermittlungsverfahren gegen M. und N. wegen Brandstiftung, allerdings besteht in diesem Verfahren nur ein Anfangsverdacht, der laut Presse nicht für einen Haftbefehl ausreicht. Die genauen Tatvorwürfe werden hier erläutert: https://de.indymedia.org/node/496171
– Andererseits wurde mit den Razzien von vor einer Woche ein Verfahren wegen „Billigung/Belohnung von Straftaten“ gegen die Zeitung „Hetzblatt gegen den Windpark“ bekannt. Bei diesem Verfahren gibt es nach unserem Wissen vier Beschuldigte, unter anderen M. und N.
Das Verfahren wegen den Brandstiftungen wird von der „EG Raute“ geführt. Raute? Ja, Raute, es geht um die Verteidigung des bayrischen Wappens. Dieses droht angesichts der seit Jahren in München und Oberbayern andauernden „Serie“ an Brandstiftungen beschmutzt zu werden. Schließlich ist Bayern doch das sicherste Bundesland Deutschlands. Deswegen arbeiten die über 20 Bullen der „EG Raute“ seit geraumer Zeit daran, Bayerns Ruf zu retten und die „Feuerteufel“ dingfest zu machen. Von bis zu 50 Brandstiftungen in München und Oberbayern gegen Bau- und Forstmaschinen und kritische Infrastruktur etc. wissen manche Zeitungen zu berichten. Dass die Bullen in dieser Sache seit Jahren keinen Erfolg vorweisen können, setzt sie unter enormen Druck. Erschwerend kommt hinzu, dass die Bullen laut Presse anscheinend nie verwertbare Spuren vorfinden… außer einmal einen Schuhabdruck! Da es sich nun aber um bayrische Bullen und nicht um verliebte Prinzen aus dem Märchen Cinderella handelt, sind sie sehr ungeduldig mit ihrer Suche nach dem richtigen Füßlein… und mit den nun erfolgten Verhaftungen von M. und N. konnten sie der Presse endlich einen angeblichen Ermittlungserfolg vorweisen, obwohl der Haftbefehl tatsächlich im Rahmen eines seit Jahren bekannten, anderen Verfahrens erfolgt ist. Die Presse titelt aber ganz im Sinn dieser Inszenierung: „Feuerteufel festgenommen“, „unheimliche Brandserie: erste Festnahmen“ und schmückt die Artikel mit den schönen Bildern der erst vor kurzem abgebrannten Autos der Diensthundestaffel (obwohl M. und N. gar keine Beschuldigten in diesem konkreten Verfahren sind).
Alles in allem steht die jüngste Repressionswelle im Kontext einer umfangreichen Repression gegen Anarchist:innen in München und so veranlasste das erst wenige Jahre junge Zentrum für Extremismus und Terrorismus (ZET) der Generalstaatsanwaltschaft München nicht nur die nun bekannt gewordenen zwei neuen Verfahren wegen Brandstiftung und Billigung von Straftaten, sondern auch das immer noch laufende Verfahren gegen die angebliche Zündlumpenredaktion infolgedessen die anarchistische Bibliothek Frevel gekündigt, eine ganze Druckerei beschlagnahmt und zahlreiche andere Orte durchsucht wurden. Zudem eröffnete das ZET ein internationales Ermittlungsverfahren wegen Brandstiftung gegen mit den Münchner Anarchist:innen in Verbindung gebrachte Anarchist:innen in anderen Ländern (https://de.indymedia.org/node/450000). So haben es sich die bayerischen Behörden offensichtlich zum Ziel gesetzt, die Herausgabe anarchistischer Publikationen zu unterbinden, anarchistische Räume zu schließen und Anarchist:innen mitsamt ihrer sozialen Umfelder mit Repression zu überziehen.
Darin reiht sich auch das neue Verfahren gegen die Zeitung „Hetzblatt gegen den Windpark“ mit dem Vorwurf „Billigung und Belohnung von Straftaten“ ein, dessen Durchsuchungen mit den Verhaftungen und den Durchsuchungen im Verfahren wegen Brandstiftungen koordiniert wurden. Die einmalig erschienene Zeitung „Hetzblatt gegen den Windpark“ richtet sich gegen den Bau eines Windradprojektes in einem Forst bei Altötting, im Zuge dessen extrem viel Wald gerodet werden soll. Das Projekt ist ein Vorzeigeprojekt der in Altötting ansässigen Chemieindustrie. Der Großteil der nun durchgeführten Hausdurchsuchungen erfolgte bei Beschuldigten und Zeug:innen dieses Verfahrens.
Wie leichtfertig die Münchner Richter Durchsuchungsbeschlüsse unterschreiben, wird daran deutlich, dass in allen durchsuchten Objekten nicht nur immer alle Zimmer durchsucht wurden, sondern dass sich einige der Durchsuchungen ausschließlich gegen Zeug:innen richteten. Hat es so was schon mal gegeben? (Die diversen Zeug:innen haben auch alle staatsanwaltschaftliche Vorladungen bekommen, um als Zeug:innen auszusagen.) Auch die Begründung für eine Hausdurchsuchung, dass die von der Hausdurchsuchung Betroffenen „Kontaktpersonen“ von Beschuldigten aus einem Verfahren (wegen Brandstiftung) seien, ist uns ehrlich gesagt neu.
In der Münchner Ordnungszelle sinkt die Schwelle für heftige Repressionsmaßnahmen mal wieder – die erwünschte Wirkung ist offensichtlich: diese Maßnahmen sollen uns einschüchtern und isolieren.
Neun Durchsuchungen
Durchsucht wurde insgesamt an neun Orten, drei davon in Österreich (unter anderem ein Vereinslokal), die anderen sechs in München und Umland (darunter auch ein Keller). Die ersten acht fanden zeitgleich statt. Die Durchsuchung eines Anwesens einer Zeug:in in Österreich erfolgte zwei Tage später (und wird von der Presse verschwiegen). Die Durchsuchungen in Österreich wurden ausschließlich von österreichischen Bullen durchgeführt. Am 6.3.25 wurden ein Beschuldigter und eine Zeugin in ihrem bereits durchsuchten Wohnort erneut aufgesucht, um ihnen die bisher nicht beschlagnahmten Handys abzunehmen.
Generell haben sich die Bullen bei den Durchsuchungen in Deutschland Zugang zu den Wohnungen mittels Rammbock oder Werkzeug verschafft. Es wurden nicht sofort Durchsuchungsbeschlüsse vorgelegt, der Kontakt zu den Anwälten wurde verweigert und die Betroffenen durften nicht bei den Durchsuchungen zuschauen. Im Allgemeinen wurden die üblichen Sachen beschlagnahmt wie Computer, Speichermedien, anarchistische Zeitungen und Plakate, sowie Werkzeug und teils Drucker. Notizbücher, Kalender und allgemein so gut wie alles wurde fotografiert. Was letztlich beschlagnahmt wurde, durften die Betroffenen nicht sehen, ihnen wurden lediglich Sicherstellungsprotokolle ausgehändigt. Für die Durchsuchungen in bestimmten Objekten wurden auch einige Hunde mitgebracht, die nach unterschiedlichen Dingen suchten, unter anderem nach Datenträgern.
In einem Haus im Münchner Umland bot das USK ein karnevaleskes Theater auf und versuchte mit allem zu protzen, was sie zu bieten haben: so wurde das Haus, indem sich lediglich zwei Personen befanden, von 50 bis 70 vermummten Bullen umstellt, woraufhin dieses mit gezogenen Maschinenpistolen gestürmt wurde. Daraufhin leuchteten die Bullen das Haus sowie den Garten mit Flutlicht aus und durchsuchten den Garten mit Metalldetektoren. Außerdem hatten die Bullen einen Technik-LKW dabei (für was auch immer der gut sein sollte).
Solidarität
Die gefangenen Anarchist:innen N. und M. freuen sich über Briefkontakt! Schickt ihnen Briefe, Postkarten oder Texte. An N. auf Deutsch, Englisch und Französisch, an M. auf Deutsch und Englisch.
M. sitzt in der JVA Stadelheim im Männerknast, N. wurde in den Frauenknast der JVA Aichach verlegt. Postadresse bekommt ihr auf Anfrage an die mail solidaritaet-mit-n-und-m ät riseup.net
Denkt daran, dass die Briefe auf jeden Fall von schnüffelnden Bullen und Staatsanwält:innen mitgelesen werden.
Darüber hinaus gibt es unzählige Formen Solidarität auszudrücken!
Die bayrischen Knäste und besonders U-Haftanstalten sind für besonders restriktive Haftregime berüchtigt. Es ist also besonders wichtig, dass die Gefangenen spüren, dass sie nicht alleine sind und wir an sie denken.
Wir wollen im Folgenden jedoch keine Soli-Kampagne starten, die manchmal Gefahr läuft, ausschließlich die Freilassung einzelner Inhaftierter zu fordern und dieses Ziel von breiteren Kämpfen loszulösen.
Wir denken, die schönste Form der Solidarität ist es, die Kämpfe der Gefangenen fortzuführen und eigene Kämpfe gegen die Knastgesellschaft zu führen.
Unsere gefangenen Gefährt:innen müssen in unseren Kämpfen präsent sein und wir wollen kontinuierlich versuchen, mit unserer Solidarität die Isolation zu überwinden.
Zeigen wir mit unseren Worten und Taten, mit unserer Liebe und Wut, dass wir sie in unseren Herzen tragen und der Staat unsere Beziehungen und Ideen nicht zerstören oder unterdrücken kann!
Liebe und Kraft an die in Stadelheim inhaftierten Anarchist:innen M. und N.!
Ewiger Hass dem Staat und seinen Clowns!
PS: An alle Staatsschützler (SS): Wer das liest ist doof.
PPS: Was ist außen grün und innen hohl?
→ Schnittlauch.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Festnahme von Anarchist:innen und Hausdurchsuchungen in München
von: anonym am: 03.03.2025
Am 26.02.2025 und den Folgetagen wurden bei Hausdurchsuchungen durch Horden wild gewordener Bullen in unterschiedlichen Räumlichkeiten in München, Umland und Österreich zwei neue Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München bekannt. Im Zuge dessen kam es zu Festnahmen und Untersuchungshaft.
Am 26.02.2025 und den Folgetagen wurden bei Hausdurchsuchungen durch Horden wild gewordener Bullen in unterschiedlichen Räumlichkeiten in München, Umland und Österreich zwei neue Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München bekannt. Im Zuge dessen kam es zu Festnahmen und Untersuchungshaft.
Wie schon früher wurden natürlich immer die kompletten Wohnungen durchsucht; nicht nur einzelne Zimmer. Zudem razzten sie auch eine Wohnung, wo kein:e einzige:r Beschuldigte:r wohnt mit der Begründung, dass dort "enge Kontaktpersonen" wohnen, die nun als Zeug:innen durchsucht würden.
Zudem wurden zahlreiche Personen aufgrund dieser Verfahren von der Staatsanwaltschaft zeitnah als Zeug:innen vorgeladen.
In dem ersten Ermittlungsverfahren gegen vier Personen geht es um den schönen Vorwurf "Belohnung/Billigung von Straftaten" in einer Zeitung, die im Jahr 2024 unter dem Namen "Hetzblatt gegen den Windpark" publiziert und verteilt worden sein soll. Diese soll sich gegen die Bauprojekte für neue Windkraftanlagen in Altötting durch die Firma "Wacker Chemie" ausgesprochen und anstatt von Appellen an Politik oder Bürgerinitiativen Straftaten befürwortet haben. Laut den Bullen waren die Beiträge wohl dazu "geeignet, bei einer nicht unerheblichen Personenzahl der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland eine Erschütterung des Vertrauens in die öffentliche Rechtssicherheit hervorzurufen".
In dem zweiten Ermittlungsverfahren gegen zwei Personen geht es um den Vorwurf der Brandstiftung in sechs Fällen in den Jahren 2023-2024.
Um folgende Vorwürfe handelt es sich:
1. am 02.10.2023 Brandstiftung an zehn Baumaschinen einer Geothermieanlage, einer Forstmaschine in einem nahegelegenen Waldstück und dem Kabelschacht einer angrenzenden Bahnstrecke,
2. am 18.12.2023 Brandstiftung an zwei Forstmaschinen,
3. am 25.12.2023 Brandstiftung an diversen Arbeitsmaschinen,
4. am 31.07.2024 Brandstiftung an einem abgestelltem Schienenfahrzeug,
5. am 08.09.2024 Brandstiftung an einem Windkraftwerk,
6. am 02.09.2024 Brandstiftung an sechs Betonmischern, einem Radlader und einem Förderband mit Silo eines Betonwerks.
Bald gibt es mehr Infos.
Wir senden viel Kraft hinter die Knastmauern!
Freiheit für alle!
Pressemeldungen:
TZ: https://www.tz.de/bayern/festnahmen-nach-serie-von-brandanschlaegen-zr-93606310.html
Digitaler Kolonialismus. Wie Tech-Konzerne und Großmächte die Welt unter sich aufteilen

28. Februar 2025
„So wie die Siedler einst zu wirtschaftlichen und militärischen Zwecken Eisenbahnen bauten, so bauen heute die Tech-Kolonisatoren digitale Infrastrukturen“
Die stille Machtübernahme am Meeresgrund
Die Mehrzahl der neuen Unterseekabel sind im Besitz von US-Tech-Konzernen. Warum solche Infrastrukturprojekte von Big Tech für Länder im Globalen Süden nicht nur von Vorteil sind, beschreiben Sven Hilbig und Ingo Dachwitz in ihrem neuen Buch. Ein Auszug.
Big Techs Machtübernahme auf dem Meeresgrund
Langlebig […] erweist sich das Engagement der Tech-Konzerne für eine Infrastruktur, die sich dem Blick der Öffentlichkeit lange entzog: Unterseekabel. Obwohl sie essenziell für die weltweite Kommunikation sind, befinden sich die Unterwasserleitungen seit der Eröffnung der ersten transatlantischen Telegrafenverbindung im Jahr 1858 fast ausschließlich in privater Hand. Nur etwa 1 Prozent der weltweiten Unterseekabel sind Schätzungen zufolge heute im Besitz von Staaten.
Zur Jahrtausendwende gab es insgesamt etwa hundert Unterseekabel, die damals vor allem für den Transport von wissenschaftlichen Daten und Telefongesprächen genutzt wurden. Damals war die Infrastruktur fest in der Hand westlicher Telekommunikationsanbieter wie etwa der US-amerikanischen AT&T, der British Telecommunications, France Télécom oder auch der Deutschen Telekom.
Mit dem Wandel des Internets von einem fast ausschließlich schriftbasierten Medium hin zu seiner immer stärkeren Ausrichtung auf Bild- und Videomaterial nahm der von Internetdiensten ausgelöste Datenverkehr rasant zu. Tech-Unternehmen begannen daher, sukzessive eigene Kapazitäten bei den Kabelbetreibern zu buchen. Als ihr Datenbedarf weiter in die Höhe schnellte, investierten die Tech-Konzerne zu Beginn der 2010er Jahre in eigene Leitungen. Im Jahr 2010 wurde das erste von Google mitfinanzierte Unterseekabelsystem Unity in Betrieb genommen, mit einer Länge von 10.000 Kilometern verbindet es Japan und die Vereinigten Staaten. Mehrere asiatische Telekommunikationsanbieter waren Teil des Konsortiums. In der Folge starteten auch andere Tech-Konzerne wie Facebook, Amazon und Microsoft gemeinsame Unterseekabelprojekte mit Telekommunikationskonzernen.
In den darauffolgenden Jahren wurde der Meeresgrund Zeuge einer stillen Machtübernahme. Nach dem Investment in mehr als ein Dutzend Kabel mit anderen Partnern löste Google sich gegen Ende der 2010er aus der Rolle des Teilhabers und startete 2018 drei eigene Projekte. Darunter das nach der französischen Physikerin Marie Curie benannte Kabel Curie, das Kalifornien mit Chile verbindet. Stolz verkündete Google, es sei „das erste große Nicht-Telekommunikationsunternehmen, das ein privates Interkontinental-Kabel baut“.
Doch der Datenkonzern sollte nicht das einzige Tech-Unternehmen bleiben, das seine eigenen Kabel verlegt. Während Apple die Ausnahme unter den Big Five darstellt und weiter ausschließlich darauf setzt, Kapazitäten bei anderen zu buchen, besitzen inzwischen auch Meta, Microsoft und Amazon mehrere Unterseekabel, entweder vollständig oder in Partnerschaft mit anderen Unternehmen. Heute befinden sich zwar immer noch die meisten Unterseekabel in der Hand von klassischen Telekommunikationskonzernen, doch Big Tech holt schnell auf.
Die französische Zeitung Le Monde hat 2023 die Machtübernahme unter den Wellen intensiv untersucht. Europas führender Hersteller von Unterwasser-Glasfaserkabeln, Alcatel Submarine Networks, schätzt demzufolge, dass siebzig Prozent der aktuellen Unterseekabelprojekte von Big Tech unterstützt werden. Inzwischen habe sich das Verhältnis zwischen Telekommunikations- und Tech-Konzernen komplett umgekehrt.
Immer mehr Telekommunikationsunternehmen mieten Kabelkapazitäten bei Big Tech, da ihnen selbst das Kapital fehlt, um ausreichend Kabel verlegen zu lassen, um den Datenhunger ihrer Kund:innen zu stillen. Etwa 300 Millionen US-Dollar kostet ein Unterseekabel, Big Tech zahlt das aus der Portokasse. Verändert hat sich damit auch das Governance-Modell, weg von großen Konsortien hin zu Projekten mit wenigen Beteiligten, die fast immer von einzelnen Tech-Unternehmen dominiert werden.
Dass Unternehmen Kabelkapazitäten nicht nur für sich nutzen, sondern diese auch vermieten, ist in der Branche aber bis heute üblich. Denn niemand möchte von einzelnen Kabeln abhängig sein, die häufig und in aufwendigen Verfahren repariert werden müssen, was wie im Fall der Unterseekabel vor der westafrikanischen Küste mehrere Wochen dauern kann. Für die Reparatur werden die gleichen Schiffe benötigt, die auch für die Verlegung der Kabel zuständig sind: Von ihrem Bautyp gab es Ende 2022 weltweit gerade mal 60 Stück.
Le Monde zufolge setzt Big Tech neue Standards in Bezug auf die Kapazität der Übertragung und Geschwindigkeit. Googles neuestes transatlantisches Kabel Grace Hopper, das im Oktober 2023 in Betrieb genommen wurde und die USA mit Spanien und dem Vereinigten Königreich verbindet, hat sogar eine Kapazität von 350 Terabit pro Sekunde. Das sind 100 Terabit pro Sekunde mehr, als Googles Unterseekabel Dunant aus dem Jahr 2021 schaffte. Damals hielt es den Geschwindigkeitsrekord, weil es das Äquivalent der gesamten digitalisierten Bibliothek des US-Kongresses dreimal pro Sekunde übertragen konnte.
Eine Herausforderung für die Souveränität
Ist es angesichts der digitalen Spaltung nicht begrüßenswert, wenn Tech-Konzerne Geld in die Hand nehmen, um unterversorgte Regionen besser an das globale Kommunikations- und Datennetz anzuschließen? Meta beispielsweise investiert in Afrika nicht nur in Unterseekabel, sondern sogar auch in die Kabelinfrastruktur an Land. Viele Millionen US-Dollar fließen beispielsweise in ein 900 Kilometer langes Kabel in Sambia und in 2.000 Kilometer Kabel in der Demokratischen Republik Kongo, um einen „digitalen Korridor“ zwischen dem Atlantischen und dem Indischen Ozean zu schaffen.
Dass Konnektivität ein Motor für Wachstum und Entwicklung ist, sagen schließlich auch die Vereinten Nationen. Sie haben es sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 allen Menschen Zugang zum Internet zu ermöglichen. Doch dass es ausgerechnet die mächtigsten Tech-Konzerne mit dem intensivsten Datenaufkommen sein sollen, die beim Erreichen dieses Ziels helfen wollen, stößt vielerorts auf Skepsis. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass Tech-Konzernen durch ihre Kontrolle über kritische Infrastruktur eine Machtposition zukommt.
Zum einen bieten ihnen die eigenen Kabel Geschwindigkeit und Konnektivität, die Voraussetzungen sind für weiteres Wachstum. Zum anderen bedeutet die Hoheit über Datenleitungen auch Entscheidungsmacht. Eine Studie der Universitäten Bologna, Oxford und Yale von 2024 kommt zu dem Schluss, dass mit dieser Kontrolle Gefahren für die digitale Souveränität von Staaten und für das Prinzip der Netzneutralität einhergehen: „Unternehmen können auch indirekt die digitale Souveränität eines Landes beeinflussen, indem sie die Kontrolle über ein Unterseekabel nutzen, um bei der Auswahl des Datenverkehrs Prioritäten zu setzen.“
Netzneutralität ist ein Grundprinzip der globalen Internetverwaltung, nach dem alle Datenpakete bei der Übertragung gleichbehandelt werden müssen. Dass Netzbetreiber also nicht etwa Geld dafür nehmen dürfen, die Daten bestimmter Dienste schneller zu transportieren und diesen somit einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Auch die eigenen Daten dürfen nicht schneller transportiert werden als die von Wettbewerbern. Die Netzneutralität gilt vielen als einer der Gründe, warum das Internet so viele Innovationen hervorgebracht hat, verhindert sie doch, dass die reichsten Unternehmen sich einen uneinholbaren Wettbewerbsvorteil erkaufen. Doch da Unterseekabel in der Regel zwischen zwei oder mehr Regionen mit unterschiedlichen Rechtsordnungen verlaufen und es kaum einen regulatorischen Konsens zur Netzneutralität gibt, ist unklar, wie die Länder die Priorisierung des Datenverkehrs durch die Unternehmen wirksam regulieren könnten.
Bislang nutzen die Tech-Konzerne die Machtstellung, die ihnen die eigenen Unterseekabel bieten, nicht aus. Doch es gab in der Vergangenheit immer wieder andere Fälle: Google und Meta etwa stellten in Ländern wie Kanada, Australien oder Spanien den Betrieb bestimmter Dienste ein, um dort politischen Druck für oder gegen bestimmte Regulierungen zu erzeugen. Warum also nicht irgendwann den Datenverkehr über die konzerneigenen Unterseekabel an Bedingungen knüpfen?
Insbesondere für Länder im Globalen Süden sind die Infrastrukturprojekte von Big Tech eine ambivalente Sache. Die Konzerne versprechen durch den Anschluss an die Kabel schnellere Übertragungsgeschwindigkeiten und wirtschaftlichen Aufschwung, der durch einen schnelleren Zugang zu Dienstleistungen und Waren entsteht. Und tatsächlich werden die Daten, wie schon geschildert, durch die neuesten Unterseekabel besonders schnell transportiert. Der große Nachteil jedoch ist, dass dies für die meisten Länder bedeutet, dass ihre Daten aus dem eigenen Land abfließen – aus dem Globalen Süden in die Rechenzentren und Konzernzentralen im Globalen Norden, und mit ihnen mögliche Wertschöpfung und Profite.
Einmal mehr finden sich die Länder damit in einer Abhängigkeit wieder, die nicht nur ungefähr an koloniale Zeiten erinnert. „So wie die Siedler einst zu wirtschaftlichen und militärischen Zwecken Eisenbahnen bauten, so bauen heute die Tech-Kolonisatoren digitale Infrastrukturen“, analysiert Michael Kwet von der Universität Johannesburg. Kwet war einer der ersten Kritiker der kolonialen Praktiken von Big Tech und hat das Konzept „Infrastructure as Debt“ geprägt, also Infrastruktur als Schulden oder vielmehr: als Schuld.
Denn Kwet bezieht seine Analyse der Infrastrukturabhängigkeiten nicht im engeren Sinne auf finanzielle Schulden, sondern nutzt diese als Analogie: Während die Schuldenpolitik des Westens nach dem formalen Ende des Kolonialismus den Globalen Süden in einer permanenten Abhängigkeit gehalten habe, seien Infrastrukturprojekte heute ein Mittel, diese Abhängigkeiten fortzuführen. Denn Big Techs Großprojekte sind die Voraussetzung für den Datenextraktivismus und gleichzeitig ein Garant langfristiger Kontrolle, so Kwet. Wo bereits Infrastrukturen bestehen, werden die Staaten des Globalen Südens kaum parallel eigene Bauprojekte starten.
Sven Hilbig ist Rechtswissenschaftler und Experte für Digitalisierung und Handelspolitik bei Brot für die Welt. Ingo Dachwitz ist Kommunikationswissenschaftler und arbeitet als Journalist in unserer Redaktion.
Ihr neues Buch „Digitaler Kolonialismus. Wie Tech-Konzerne und Großmächte die Welt unter sich aufteilen“ erschien am 20. Februar 2025 im Verlag C.H.Beck. In sieben Kapiteln beleuchten sie die globalen Macht- und Ausbeutungsverhältnisse hinter der Digitalisierung: von den unsichtbar gemachten Arbeitskräften hinter KI und Sozialen Medien über Daten- und Rohstoffextraktivismus bis zu Infrastruktur und Handelspolitik.
Dieser Buchauszug erscheint mit freundlicher Genehmigung des Verlages. @netzpolitik.org
Update I – Wie geht es den Gefangenen einen Monat nach der Selbststellung?
basc.news 27. Februar 2025

Der Tag der Selbststellung
Es ist offenkundig, dass wenn sich sieben verschiedene Personen mit offenen, teilst internationalen Haftbefehlen in verschiedenen Polizeiwachen und Amtsgerichten der Bundesrepublik Deutschland stellen, dass viele verschiedene Erfahrungen zu berichten sind. Allgemein lässt sich festhalten, dass außerhalb der SoKo LinX – Büros wohl nicht so viel persönlicher Hass gegen junge Menschen auf der Flucht von vorverurteilenden Behörden herrscht.
Auf Grund der Entscheidung sich selbstständig den Behörden gestellt zu haben, haben die meisten Cops es mit Fesselungen der Verdächtigen nicht so genau genommen. Viele berichteten von ruhigem, gar freundlichem Umgangston, teilweise waren Einzelne fast schon mit Gleichgültigkeit konfrontiert. Dass die Justiz dennoch keinen Grund sah, Einzelne der jungen Menschen zurück zu ihren Familien und Freund*innen zu lassen, war dennoch keine Überraschung.
Die ersten Tage „danach“ – Ankommen in Untersuchungshaft
Es dauerte einige Tage und langwierige, sich verzögernde Termine in Karlsruhe, bis alle der sieben Gefangenen in den jeweils vorgesehenen Justizvollzugsanstalten eintrafen. Bei Manchen war es ein direkter Transport vom BGH (Bundesgerichtshof) zur aktuellen Zelle, Andere wurden über Tage immer wieder von Knast zu Knast gebracht, bis die vorgesehene JVA erreicht wurde.
Die Taschen der Gefangenen wurden großteils bis auf Weiteres beschlagnahmt. Manche durften zeitweise ein eigenes Buch, eigene Bettwäsche und/oder eigene Kleidung entnehmen oder haben es später ausgehändigt bekommen. Stellenweise wurde diese Freiheit auch wieder von einzelnen Knästen und Beamten eingestanzt.
Zu Beginn verbrachten alle Gefangenen einige Tage in „Sitzwache“. Was laut Justiz eine Sicherheitsmaßnahme zur Vermeidung von Suiziden darstellen soll, ist im realen Leben wohl eher eine Provokation des inneren Wahnsinns:
Die Zellen sind bis auf wenige Ausnahmen (vornehmlich nicht in Sachsen) 24 Stunden videoüberwacht, als auch durchgehend hell beleuchtet. An erholsamen Schlaf oder dem minimalem Gefühl von Privatsphäre ist dabei eher weniger zu denken. Auch an dieser Stelle unterscheiden sich die jeweiligen Zeitspannen. Von einer Nacht bis teilst über eine Woche saßen die Gefangenen in solchen Überwachungskammern.
Nach Einzug in klassische Zellen, ging es weiter an das Kennen-Lernen des Haftalltags:
Welche Anträge sind zu Beginn relevant? Welche Möglichkeiten der Beschäftigung gibt es? Wann und wie kann mensch Ausbildungen beginnen? – Es ist wichtig anzumerken, dass die meisten JVAs ihre eigenen Regeln, Abläufe und Entscheidungsstränge haben. Dies sorgt aber auch dafür, dass manche der frisch inhaftierten Personen lange auf Einkaufsmöglichkeiten, eigene Kleidung und ähnliches, warten mussten und müssen.
Die Zeit im Knast läuft sehr viel langsamer als draußen, somit verlaufen viele der relevanten Vorgänge eher zäh und mühsam. Dennoch gibt es Entwicklungen und Prozesse, die den Gefangenen etwas Halt und Zeitvertreib bieten. Manche haben TV- und Radiogeräte auf ihren Zellen und konnten sich so die ersten Tage erträglicher gestalten, Einzelne beginnen zeitnah sogar schon Ausbildungen in Haft. Auch die ersten Briefwechsel und Besuche von Familienangehörigen konnten nach vielen Wochen Wartezeit endlich statt finden und weitere Besuche können geplant werden.
Dennoch sind die Besuchsoptionen grundlegend auf maximal drei bis vier Besuche à 30 – 60 Minuten im Monat begrenzt und die Dauer bis Besuchserlaubnisse in den Briefkästen der Angehörigen landen beträgt ebenfalls einen mehrwöchigen Zeitraum.
Die schimmligen Flecke der Justizvollzugsanstalten
Es lässt sich nicht stets und einfach behaupten, welche der Hürden und Schikanen, mit denen sich die Gefangenen konfrontiert sehen, zum allgemeinen Tagesgeschäft gehören oder ob beispielsweise persönliche Abneigungen der Beamten, gegen vermeintliche „Zecken“ diese bedingen.
Auf der Hand liegt jedoch, dass ein In-sich-geschlossenes System wie Knast, stets eine Einfallstür darstellt für Mobbing, Unterdrückung bis hin zu Gewalt und Mord an Menschen. Auch in deutschen Knästen herrschen Missstände und klassische Unterdrückungsmechanismen der kapitalistischen, patriarchalen, als auch postkolonialen, rassistischen Gesellschaft und können sich wider spiegeln im Verhalten aller Beteiligten.
Eine Person der jüngst Inhaftierten im hiesigen Verfahren, hatte in den ersten zehn Tagen vier Razzien in der Zelle. – Eine davon mit Hund. Mehrere Zellenverlegungen der Person, brachten diese in die Situation jedes Mal, die zuvor scheinbar bewohnten, als auch vermüllten Zellen eigenständig zu säubern. Darüber hinaus gab es Probleme bei der Essensversorgung. Gab es nicht schon unzureichend Nahrung, wurde zu Beginn Fisch als „vegetarisches Gericht“ serviert. Diese Farce mündete im Servieren von verschimmeltem Brot Ende Januar, während ein eigener Einkauf erst nach drei Wochen Haftzeit, Mitte Februar erst möglich war.
Für eine andere Gefangene ist es nicht möglich unbewacht mit ihrer Anwältin zu telefonieren. Die JVA in der sie sitzt, macht dies bis heute für keine der Insassen adäquat möglich. Allgemein gibt es für alle Inhaftierten ein Haftstatut mit auferlegten Beschneidungen in der Informationsmöglichkeit. Beispielsweise werden jegliche Zeitungsartikel als Anhang an Briefen nicht durchgestellt.
Dies führt uns zur generellen Postkontrolle: Vor allem diese sorgt in der Praxis für massive Verzögerungen der Briefzustellungen, bis hin zur Nicht-Zustellung von Post Angehöriger und solidarischer Menschen. Über die Überwachung der Inhalte hinaus, bildet dies eine eingängige Möglichkeit das Isolierungsgefühl der Eingesperrten stark zu erhöhen und den Austausch zwischen „drinnen“ und „draußen“ nicht nur zu verlangsamen, sondern stark zu behindern. Und obwohl die Vorgänge bei Briefen vor allem über die Bundesanwaltschaft (GBA), als auch den BGH laufen, gibt es auch da große zeitliche Unterschiede. Häufig dauert es bis zu drei Wochen bis Briefe ankommen.
Ebenso verschieden sind die Kontaktmöglichkeiten mit anderen Gefangenen. Teilweise entstehen auch sehr widersprüchliche Situationen:
Eine Person darf zwar Umschluss mit anderen Insass*innen haben, darf aber nur alleine auf den Freihof gehen. Fast alle der Gefangenen im Budapest-Komplex waren anfangs isoliert von anderen Gefangenen und durften manche Tage ebenfalls nur alleine auf den Hof.
Alle Besuche von allen Gefangenen im Budapest-Komplex werden von verschiedenen Staatsschutz-oder Landeskriminalbeamten begleitet, bewacht und dokumentiert.
Besondere Umstände und besondere Gefährdung
Eine weitere beschuldigte Person im Budapest-Komplex wurde Anfang November von der Polizei festgenommen und inhaftiert, weil auch gegen ihn ein deutscher und ungarischer Haftbefehl vorliegt. Die Vorführung in Karlsruhe erfolgte standardmäßig in Hand- und Fußfesseln. Zusätzlich wurden dem Beschuldigten während des Transportes jedoch auch noch die Augen verbunden und ein Spuckschutz angelegt.
Die aktuellen Haftbedingungen sind außerordentlich streng: Die ersten zwei Wochen wurde er in einer Sitzwachenzelle untergebracht, in der 24/7 das Gefängnispersonal durch eine Scheibe hindurch beobachtet. Danach erfolgte die Verlegung in einen besonders gesicherten Haftraum. Bei jedem Verlassen des Haftraums wurden ihm Hand- und Fußfesseln angelegt und er wurde von mindestens drei Beamten begleitet. Gleiches galt auch für den Sonderhofgang, der täglich getrennt von anderen Gefangenen statt fand.
Nach sechs Wochen wurde ihm der erste Aufschluss für täglich 30 Minuten gewährt, allerdings auch dieser ohne Kontakt zu Mitgefangenen. Erst Mitte Februar wurde ihm seine Privatwäsche ausgehändigt und inzwischen kann er den Hofgang gemeinsam mit anderen Gefangenen verbringen. Die Besuche finden nach wie vor im Trennscheibenraum statt, werden vom LKA und der JVA überwacht und der Beschuldigte ist auch während des Besuchs zusätzlich an Händen und Füßen gefesselt.
Eine weitere Person befindet sich ebenfalls unter besonderen Bedingungen in Haft: Zaid.
Gegen Zaid liegt kein deutscher, jedoch ein ungarischer Haftbefehl vor. Ebenso hat er einen syrischen und keinen deutschen Pass. Er ist nicht in klassischer Untersuchungshaft, wie andere der Selbststeller*innen. Sondern in einer Art Auslieferungshaft. Das mag einige bürokratische Vorgänge in seiner aktuellen Haftsituation einfacher wirken lassen. Doch was ist dies Wert, gegen eine besondere Gefährdung, als Nicht-Deutscher Staatsbürger?! Aktuell wird über die Auslieferung aller Selbststeller*innen diskutiert.
Einzelne Presseartikel verbreiteten jüngst die Fehlmeldung, dass keine Auslieferungen nach Ungarn mehr statt finden werden. Der Bundesgerichtshof hat sich zwar klar gegen weitere Auslieferungen von den deutschen Beschuldigten ausgesprochen und auch die Auslieferung von Maja wurde rückwirkend als rechtswidrig erklärt (https://www.nd-aktuell.de/artikel/1188964.antifaschismus-budapest-komplex-vielleicht-keine-auslieferung.html).
Dennoch ist die Entscheidung über die juristische Zuständigkeit noch nicht bei allen abschließend geklärt und es gilt weiterhin zu warten, bis es eindeutig entschieden und schlussendlich rechtswirksam wird. Sollte Zaid als syrischer Staatsbürger von Deutschland nach Ungarn ausgeliefert werden, sind auch die Aufenthaltsmöglichkeiten nach der Haft für ihn unklar.
Zaid’s Eltern und Geschwister leben in Deutschland.
Unsere Solidarität muss praktisch sein!
Alle Menschen, die Solidarität für Gejagte des deutschen und ungarischen Staates und Solidarität für konsequenten, praktischen Antifaschismus empfinden, sollen sich eingeladen fühlen. Lasst eure Solidarität sichtbar und spürbar werden!
Es ist wichtig, große Aufmerksamkeit auf Zaid’s Situation zu lenken und sich klar gegen eine Auslieferung oder Abschiebung auszusprechen. Die Auslieferungen müssen verhindert werden!
Wir müssen unsere Mitmenschen sensibilisieren für die Repression, die über die Beschuldigten hinaus, auch ihre Familien und Umfelder betreffen. Werden wir kreativ und tragen wir unseren Protest und unseren Widerstand in verschiedensten Arten auf die Straße.
Lasst uns über laute Besuche und Kundgebungen an Knästen den Gefangenen zeigen, dass sie nicht allein sind; informieren wir uns über aktuelles Geschehen in den Gerichtsverfahren in Ungarn und Deutschland und lasst uns Schulter an Schulter stehen. Wir gemeinsam gegen ihre Repression!






