
Ein Brief aus Moabit.
2025/11/06
Hier veröffentlichen wir einen Brief von Nanuk.
Berlin, 19.09.2025
Es gibt viel zu erzählen über Knast. Dem ständigen Eingesperrtsein für 22 Stunden am Tag auf 9m2, dem Mangel an Austausch mit anderen Menschen und der Überwachung aller sozialen Kontakte. Dies alles und so viel mehr macht Knast zu einer psychischen Ausnahmesituation, in der die Gefangenen meist allein sind mit all ihren Gefühlen.
Die ersten Tage ist der Kopf voll mit unzähligen Fragen und Gedanken zum Knast, den Mitgefangenen, den Schließern sowie zu Freunden und der Familie außerhalb der Mauern. Diese Ungewissheit und Unsicherheit kann schnell zu Wut und Angst werden. Es ist wichtig, von der Willkür und Gewalt zu erzählen, die feste Bestandteile im System des Knastes sind. Davon zeugen die erschütternden Folterberichte im Herbst 2024 aus der JVA Augsburg und kürzlich der Suizid eines minderjährigen Gefangenen in der Jugend JVA Ottweiler, nachdem er von Schließern misshandelt wurde. Immer noch werden zum großen Teil Menschen bestraft und eingesperrt, weil diese arm sind, keinen deutschen Pass besitzen und statt Hilfe zu erhalten mit psychischen Problemen, einfach weggesperrt werden. Aber genauso ist Knast auch ein Ort der Freundschaften, solidarischen Handlungen und Akte der Selbstwirkmacht.
Inzwischen bin ich über 11 Monate inhaftiert in der JVA Moabit und ich habe viele dieser Momente hier selbst erlebt. So gab es eine Sammelbeschwerde von 30 Gefangenen über einen Schließer, der uns immer wieder den Gang zum Kühlschrank verweigert hatte.
Die kollektiven Aktionen des Ungehorsams um den Stationsaufschluss zu erwirken, welcher sechsmal die Woche für Gefangene sein soll, aber nur ein-bis zweimal stattfindet. Oder die vielen Besuche und Gespräche an meiner verschlossenen Zellentür, wenn die anderen Gefangenen ihren Stationsaufschluss haben, der mir elf Monate verboten war.
An meinem ersten Tag im Knast war ich allein auf einem Hof, 20 mal 30 Meter umgeben von einer sechs Meter hohen Betonmauer und überragt von einem Wachturm. Meine Zellentür war voll farbiger Punkte und Schilder, die als Hinweise für die Schließer dienen. Ein grüner und schwarzer Punkt sowie rote Schilder mit Sicherheitsverfügung „Öffnen durch zwei Beamte“ sowie „Hand zu Hand“. Der erste Gefangene, den ich sah, war ein freundliches Gesicht des Hausarbeiters, der mir das Essen in die Zelle reichte.
Ich ging am nächsten Tag gemeinsam mit 40 anderen Gefangenen auf den Gemeinschaftshof. Unsicher stand ich abseits und der Hausarbeiter vom Vortag kam auf mich zu „Haben sie dich mal rausgelassen? Du hast ne ganze Ampel an der Tür“. Mit diesem ersten Gespräch nahm er mir meine Verunsicherung und fragte, ob ich etwas brauche. Am darauffolgenden Tag übergab er mir eine große Tüte mit Essen, Konserven, Kaffee, Duschbad und Süßigkeiten. Solche großen und kleinen solidarischen Gesten erlebe ich alltäglich im Knast. Oft bekommen neue Gefangene solche Pakte an den ersten Tagen. Besser gestellte Gefangene teilen manchmal ihre Kleidung, ihren Wocheneinkauf mit anderen, oder es wird Tabak auf dem Hof weitergegeben. Manchmal wurden Gefangene nur mit T-Shirt und Hose bekleidet in den Knast gebracht, ohne Socken, ohne Pullover und ohne Jacke. Meist unterstützen dann andere Gefangene diese neuen Insassen mit Kleidung. Bei vielen Gefangenen ist in der gemeinsamen Knastsituation ein soziales Bewusstsein weit verbreitet.
Im Dezember gab es eine größere Kontrolle in der JVA, unter anderem wurden alle Zellen mit Spürhunden durchsucht. Während diesen zwei Stunden mussten wir Gefangenen im Regen auf dem Hof warten und eine Regenjacke hatte kaum einer von uns.
Während wir auf dem Hof zusammen im Regen unsere Runden gingen, saßen die Schließer in einem kleinen beheizten Häuschen, um die Gefangenen zu beaufsichtigen. Neben dem Häuschen ist eine kleine überdachte Fläche, perfekt zum Schutz vor dem Regen. Leider ist diese Unterstellfläche nur für die Schließer und jeder Gefangene, der den Regenschutz nutzen möchte, wird sofort weggeschickt. Auch jetzt stellten sich immer wieder kleine Gruppen darunter, um dem Dauerregen zu entgehen. So wie wir immer nasser wurden, wurden die Schließer immer aggressiver beim Räumen der trockenen Stellfläche. Inzwischen waren wir alle nass bis auf die Haut und versuchten unter den Bäumen auf dem Hof Schutz vor dem Regen zu bekommen. Ein einzelner Gefangener hatte sich etwas abseits vom Hof unter einem kleinen Baum vor dem Regen versteckt. Dieser Baum stand zwei Meter neben dem Weg, der unseren Hof begrenzt, und außerhalb der für die Gefangenen erlaubten Fläche. Aus seinem trockenen Häuschen schrie der Schließer den Gefangenen mehrmals über den gesamten Hof an, er solle zurück auf den Weg und runter von der Rasenfläche. Doch der Gefangene blieb unter dem Baum im Trockenen stehen. Wütend kam der Schließer auf den Gefangenen zugestürmt und schrie ihn an „Bist du behindert, verstehst du mich nicht?!“ Ich stellte mich vor den Gefangenen und fuhr den Schließer an, er solle aufhören so mit dem Gefangenen zu reden. Es entstand ein Wortgefecht zwischen dem Schließer und mir. Ich erklärte, dass wir alle seit zwei Stunden durchnässt sind und frieren, auch dass uns der einzige trockene Platz unter dem Dach ohne Begründung verwehrt wird. Und dass es für die Schließer keinen Grund gibt Gefangene so anzuschreien oder zu beleidigen. Nebenbei wies ich den Schließer darauf hin, dass der Gefangene kein Deutsch versteht. Die durchnässten Gefangenen beobachteten uns, weitere Schließer kamen auf den Hof und standen um mich herum. Nach einigen Minuten wurde ich mit allen Gefangenen in das Gebäude gebracht. Dort mussten wir uns alle nebeneinander an einer Wand aufstellen und jedem einzelnen Gefangenen stand ein Schließer gegenüber zur Bewachung. Anschließend wurden alle Gefangenen in einem Extraraum gründlich am gesamten Körper kontrolliert. Später bedankten sich viele der Gefangenen bei mir. Sie waren sehr dankbar, dass ich mich vor sie gestellt und mich für andere eingesetzt hatte. Aber das erstaunlichste war, dass mich der Schließer, mit dem ich auf dem Hof und bei der Kontrolle laut diskutierte, am nächsten Tag ansprach. Er bedankte sich ehrlich bei mir dafür, dass ich ihn auf sein Fehlverhalten vehement hingewiesen habe. In den nächsten Wochen und Monaten sprachen wir immer mal wieder über diese Situation und er bedankte sich weitere Male.
In der JVA Moabit bin ich auf einer sogenannten Aufschlussstation. Dort soll statt einer dritten Hofstunde in der Theorie sechsmal in der Woche die Zelle für zwei Stunden geöffnet werden. Dann können Gefangene duschen, zum Kühlschrank oder einfach gemeinsam diese Zeit verbringen. In der Praxis findet dieser Aufschluss allerdings nur ein bis zweimal statt und in manchen Wochen auch gar nicht. Diese Unregelmäßigkeit ist eine Folge von Personalmangel. Dank meiner Sicherheitsverfügung des Justizsenates bin ich generell vom Aufschluss ausgeschlossen. Immer wieder schreiben Gefangene an die Anstaltsleitung, sie beschweren sich über das viele Ausfallen und die Gesamtsituation des Aufschlusses. Aber es gibt auch Protest um diese Situation zu verbessern und darauf aufmerksam zu machen. An einem Tag begannen mehrere Gefangene auf ihrer Station zur Aufschlusszeit gegen ihre Türen zu schlagen, für 20 bis 30 Sekunden war der Lärm im ganzen Block zu hören. Im Anschluss fragten sie über den Notruf der Zelle ob es Aufschluss gibt. Die Antwort der Schließer war „Wir kümmern uns“. Als nach 15 Minuten nichts mehr geschehen war, schlugen die Gefangenen erneut gegen ihre Zellentüren. Dieses Mal noch mehr und noch lauter, und alle 15 Minuten wiederholt, bis fast die gesamte Station beteiligt war. Der Lärm war auch im gesamten Haus zu hören, berichteten Gefangene der anderen Stationen am nächsten Tag. Nach der letzten Aktion der Gefangenen, um auf ihre Situation aufmerksam zu machen, reagierten die Schließer. Normalerweise öffnen sie in solchen Fällen zu viert die Zellentür und machen dem Gefangenen eine Ansage mit der Drohung, ihn in den „Bunker“ zu bringen. Aber bei einer ganzen Station ist das so nicht möglich, die Schließer stellten für mehrere Stunden den Strom auf der gesamten Station ab. Jetzt gingen viele Gefangene an ihre Zellenfenster, im Nachbarhaus hatte ein anderer Gefangener seinen CD Player ans Fenster gestellt. Er beschallte den halben Knast mit „Tupac“ und immer mehr machten sich an ihren Zellenfenstern laut bemerkbar. Überall waren nun Gefangene zu sehen, zu hören, und es wurde Feuer und Papier in den Hof geworfen.
Wie wir erwartet hatten wurden in den nächsten Tagen viele Gefangene von unserer Station verlegt, um uns zu trennen. Mit dieser Reaktion der JVA hatten wir gerechnet, aber sagten uns, dass sich dieser Moment und die Erfahrung gelohnt hatte. Die Gefangenen meiner Station bedankten sich für die Unterstützung und Solidarität, obwohl ich nie beim Aufschluss teilnehmen konnte.
Oft haben Gefangene im Knast das Gefühl allem ausgeliefert zu sein, den Launen der Schließer und der undurchsichtigen Bürokratie. Widerworte werden nicht akzeptiert und Anträge werden selten beantwortet oder verschwinden auch schon mal. Oft sind von solcher Willkür marginalisierte Gefangene besonders oft betroffen, da sie schlecht Deutsch sprechen und verstehen oder als Drogenkonsumenten mit psychischen Ausnahmesituationen in Haft vermehrt zu kämpfen haben. Umso wichtiger ist es untereinander solidarisch zu sein, unabhängig vom sozialen Status hier im Knast. Es gibt immer wieder die kleinen Momente des Widerstands und der Selbstermächtigung, es ist wichtig diese zu suchen und auch zu erleben. Gerade mit dem Wissen und dem allgegenwärtigen Gefühl, strukturell am System Knast nicht viel ändern zu können, Solidarität ist wichtig auf allen Seiten der Mauer.
Nanuk
Briefe schreiben
Nanuk schreiben könnt ihr über:
Dokumentation von: die drei lustigen vier Biber
Es ist die schöne neue Welt, in der wir heute Leben
Wo digitale Herrschaft wächst und sie von Fortschritt reden
Erschreckend ist, wie schnell es ging, der Mensch und die Maschinen
Wenn er heut vor Problemen steht, traut er nicht seinen Sinnen
Ob Google oder Amazon – Microsoft, ChatGPT
Die Antwort auf so viele Fragen, sucht er nunmehr in der KI
Spielerisch, erwartungsvoll, die Freude ist ganz ungeniert
Wenn die neue Intelligenz, paar Katzenbilder generiert
Das mag vielleicht ganz süß sein, doch der Rest wird gerne ignoriert
Israel hat mit KI den Gazastreifen bombardiert
Diese Wahrheit trügt das Bild – deshalb will’s niemand wissen
Die Rechenleistung ist enorm, auch fürs Klima ist’s beschissen
Die Server fressen unsere Erde – Kobalt, Kupfer, Nickel
Und durstig sind sie obendrauf, das Trinkwasser vernichtend
Von Energie erst ganz zu schweigen, die Zahlen sind gewaltig
Doch sie behaupten grüner Strom, der sei sehr nachhaltig
Dass das ne große Lüge ist, das wissen zwar die meisten
Aber wie seit eh und je, die Industrie kann sich’s ja leisten
Die Betroffenen sind ohnehin, oft im Globalen Süden
Wo in kolonialer Tradition die Schaufelbagger wüten
Oh Moment, schau eine*r her! – sie sind auch hier zu sehen
Direkt vor unserer Nase wo bald Datenzentren stehen
Denn Berlin, so wünscht sich das, die Politik von Herzen
Soll neuer Hotspot für den ganzen KI-Bullshit werden
Nicht lange fackeln dachten wir, da müssen wir was machen
Mit Benzin und Autoreifen, nachts n’ Feuerchen entfachen
Im beschaulichen Mariendorf im dunklen angeschlichen
Der Zaun schnell aufgeknabbert und den Kameras gewichen
Wir kommen stets zu später Stund, die Secus sind am pennen
Der Baustrom und das Trafohaus – schon lichterloh am brennen!
Virtus baut hier Datenzentren, in mehreren Komplexen
Und noch mehr in der Wustermark, um alles zu vernetzen
Doch das ist nicht die unsere Welt, das Netz woll’n wir zerreißen
Sabotage kann da hilfreich sein, darauf woll’n wir hier verweisen
Das war’s erst mal soweit von uns, wir hör’n uns bestimmt wieder
Es gibt vieles noch zu tun – die drei lustigen vier Biber
In der Nacht auf den 3. November wurde auf der Baustelle für einen Datenzenter-Campus der Firma VIRTUS in Berlin-Mariendorf eine Trafostation mittels zeitverzögerten Brandsätzen und einem Autoreifen angezündet. Dass weder Bullen noch Presse bisher darüber berichtet haben ist nicht ganz überraschend. Viele solcher Bauvorhaben sind äußerst geheimnisumwoben und es gibt kaum Öffentlichkeit dazu. Dass steht im krassen Kontrast zu den verheerenden Folgen die der großangelegte Ausbau der digitalen Infrastruktur und die immer mächtiger werdende KI auf unser Leben und unsere Umwelt haben.
Liebe und Kraft nach Athen an Marianna, Dimitra und die anderen Angeklagten im Ampelokipi-Verfahren!
Eine wärmende Umarmung an Daniela, Nanuk, Maya, Hanna und alle anderen Gefangenen und Untergetauchten!
Weg mit den Knästen – Freiheit für Alle!
Solidarität und viel Durchhaltevermögen in den Sündi, wo sich aktuell die Räumung der letzten besetzten Bäume anbahnt!
Feurige Grüße an die Saboteur*innen des Technologieparks und an alle anderen mit vulkanischen Ambitionen!
Das Netz der Herrschaft und Zerstörung zerreißen!
Kyriakos Xymitiris – für immer in unseren Herzen und unseren Taten
Juristische Kritik an Skelettvermessung- auch im Kontext des Budapest-Verfahrens
von: Thomas:
Mit zunehmender technischer Entwicklung erweitern auch Polizei und Justiz ihre Methoden: ob es erst die Fingerabdruckspuren waren, später die DNA-Tests und nun, mittels künstlicher Intelligenz, sogenannten digitale Rig, eine Abstraktion des menschlichen Skeletts. An der Verwendung in Strafverfahren gibt es fundierte Kritik. Deshalb hier eine kurze Übersicht und der Versuch einer Einordnung.
Das Verfahren
Ein Professor von der Hochschule Mittweida will Beschuldigte in Strafverfahren angeblich anhand ihrer Körpermaße identifizieren können. Bei seinem biometrischen Verfahren werden auf Bildern, wie sie z.B. Überwachungskameras liefern, die Körper von Beschuldigten vermessen und analysiert. Die Hypothese von Professor Dr. Labudde: Jeder Mensch hat ein individuell ausgeformtes Knochengerüst und damit zwangsläufig ein einzigartiges „Gangbild“. Labudde: „Fingerabdrücke oder das Muster der Iris gelten längst als gerichtsfeste Beweise. Beim Gangbild ist das noch nicht der Fall. Wenn uns das gelingt, wäre das ein Meilenstein in der Verbrechensaufklärung!“.
Hier ist zu ergänzen, dass der Professor aus Mittweida, als Prokurist der Firma FZ forensic.zone GmbH tätig ist, wie eine einfache Rechereche bei northdata ergibt. Zu deren Angebotsprofil gehört u.a. die „Erstellung von IT-forensischen Sachverständigengutachten im Bereich der Strafverfolgung“. Geschäftsführerin der Firma ist seine Ehefrau Mirijam Labudde. Während er sich in der Boulevardpresse als „Star der Digitalen Forensik“ feiern lässt, tritt er zugleich als Sachverständiger vor Gericht auf, um seine Methode zu vertreten.
Strafverfahren gegen Hanna S.
Hanna S. wurde kürzlich verurteilt, weil sie angeblich im Frühjahr 2023 in Budapest, zusammen mit anderen Antifaschist:innen, Neonazis misshandelt habe. 
Das Oberlandesgericht hatte Professor Labudde beauftragt, Videoaufnahmen aus Budapest mit Aufnahmen von Hanna S. zu vergleichen. Trotz massiver Proteste und Kritik der Verteidiger:innen von Hanna, auch an dessen Methode, hatte das Gericht ihn mit dem Gutachten beauftragt, wiewohl es dann im Urteil keine allein entscheidende Rolle spielte:
„.Das forensische Gutachten von Dirk Labudde wird als „ergänzend“ mit in die Betrachtung aufgenommen, an der Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Methode hat aber auch der Senat Zweifel. Aber schließlich habe das forensische Gutachten auch nicht ergeben, dass die unbekannte Person nicht Hanna sei.“, so schreiben es die Prozessbeobachter:innen anschließend auf ihrer webseite.
Kritik des Berliner Landgerichts im Goldmünzenfall
Im sogenannten „Goldmünzenfall“, zeigte sich schon ein Verteidiger eines der Angeklagten skeptisch und fasste die Methode Labuddes wie folgt zusammen: „Die Methode ist komplett für den Mülleimer". Vor Gericht trug er vor, er könne nachweisen, dass der Angeklagte in dem Fall, er soll an dem Diebstahl einer 100kg Goldmünze aus einem Berliner Museum beteiligt gewesen sein, die Person auf dem Video sein könne, es gebe da ein „Match“ zwischen Skelettaufnahmen des Angeklagten und des Videos. "Und was sagt uns das jetzt?" fragte die Vorsitzende Richterin den Gutachter. Denn auf die Frage bei wie vielen anderen Menschen in Europa man auch zu einer solchen Übereinstimmung käme, fiel Labudde nur soviel ein: "So weit ist die Forschung noch nicht.". Aber das ficht den Professor nicht an, für ihn war sein Auftritt vor dem Berliner Landgericht nicht etwa ein Fiasko, sondern ganz im Gegenteil -Zitat- „ein Glücksfall“.
Exkurs: neuartige und alte Methoden in und aus Sachsen
Sachsen machte in den letzten Jahren nicht nur in politischer Hinsicht Schlagzeilen, was das Demokratie-Verständnis auch der Exekutiven anbelangt, sondern auch hinsichtlich neuartiger kriminaltechnischer Methoden, hier in Gestalt von Mantrailer-Hunden. Der Polizeidirektor Dr. Leif Woidke promovierte zur Frage „Menschlicher Individualgeruch als forensisches Identifizierungsmerkmal“ in Leipzig.
Eine Studie der Universität Leipzig sollte zeigen, dass Personenspürhunde – sogenannte Mantrailer-Hunde – äußerst zuverlässig individuelle Gerüche aufspüren können. Laut den Forschungsergebnissen von Studienleiter Dr. Woidtke nehmen die Hunde in 98 Prozent aller getesteten Fälle die richtige Geruchsspur auf. Mehr noch: Die getesteten Hunde könnten sogar DNA-Spuren erschnüffeln. Allerdings kamen bald Zweifel an Methodik und Ergebnissen auf, so dass das Fachjournal „Forensic Science International“ in einer sogenannte „Expression of Concern“ (dt.: Ausdruck der Besorgnis), darauf hinwies, dass in Dr. Woidkes „Hunde-Studie“ gravierende Fehler enthalten sein könnten.
Mittlerweile ermittelt die Universität Leipzig ob dem Polizeidirektor Dr. Woidke der Doktortitel wieder aberkannt werden muss. Ein erstes Verfahren hatte die Universität Leipzig dann bald eingestellt. Als das Verfahren dann erneut aufgenommen wurde, klagte Dr. Woidkte erfolglos gegen diese Entscheidung im Eilverfahren. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgericht zog er vor das Oberverwaltungsgericht-und auch da verlor er auf ganzer Linie.
Jetzt also wieder die Skelettvermessung- aus Sachsen. Wenn wir in die Zeit des Nationalsozialismus zurückschauen, wäre zu nennen Otto Reche, von 1927 bis 1945 an der Universität Leipzig tätig. Völkisch-national orientiert, stellte Professor Dr. Reche seit 1933 seine „rassenkundliche“ Forschung in den Dienst des NS-Regimes. Er war damals auch an anthropometrischen und Schädel-Messungen beteiligt.
Aktuelle juristische Kritik an der Skelettvermessung a la Professor Labudde
In einem aktuellen Aufsatz kommen Anne Zettelmeier und Prof. Dr. Dominik Brodowski von der Universität im Saarland zu dem Ergebnis, dass aus verschiedenen Gründen, die Skelettvermessung die Labudde betreibt, „zwar ausreichen (könne), um hinreichende Zweifel an der Täterschaft von Beschuldigten zu begründen“, aber „als zentrales Beweismittel die Verurteilung“ nicht zu tragen geeignet sei. Schon ein „digitales Skelett“ von einer beschuldigten Person zu fertigen sei rechtlich problematisch, denn es gibt die Selbstbelastungsfreiheit, niemand muss dabei mitwirken sich selbst zu belasten.
Vor allem geht es zweitens um die Aussagekraft der Untersuchungen, die methodisch zwangsläufig mittels künstlicher Intelligenz erfolgen, oder wie die Autor:innen schreiben: „Es ist hier das Ergebnis einer KI-"Berechnung" (die digitalen Skelette bzw. deren Ähnlichkeit), dem unmittelbar ein Beweiswert zugeschrieben wird.“
Ausblick
Vor dem Oberlandesgericht Dresden und dem Oberlandesgericht Düsseldorf beginnen bald die Prozesse gegen Antifaschist:innen, denen, wie Hanna S. vorgeworfen wird, Neonazis körperlich angegriffen zu haben. Auch in diesen Verfahren soll die umstrittene „Labudde-Methode“ zum Einsatz kommen, einer Methode die nicht nur, wie oben dargelegt, historisch in einer hochproblematischen Tradition steht, sondern wissenschaftlichen und rechtlichen Grundsätzen kaum entsprechen dürfte. Wenn der Gutachter dann auch noch die Methode die er selbst maßgeblich forciert und (mit)entwickelt, zum finanziellen Vorteil nutzt, ob von sich selbst, oder der Firma in der er als Prokurist angestellt ist, dann erscheint das mindestens ethisch zweifelhaft. Auch als Buchautor für das breite Publikum verdient er nicht nur Geld damit, sondern versucht auf diese Weise seine Methode zu popularisieren.
Ob sich auch die Oberlandesgerichte in Dresden und Düsseldorf auf die angebliche Unbefangenheit und Unvoreingenommenheit eines solchen Sachverständigen stützen werden, dessen berufliche und finanzielle Existenz eng mit der von ihm weiter entwickelten Methode verbunden ist, erscheint noch nicht geklärt. Schon aus dem Bereich der forensisch tätigen Psychiater:innen ist es bekannt, dass diese oftmals gerade nicht neutral sind, wie schon vor einigen Jahren das Deutsche Ärzteblatt berichtete.
Weshalb das bei einem Sachverständigen wie Professor Dr. Labudde anders sein sollte, ist nicht ersichtlich.
Datenhändler verkaufen metergenaue Standortdaten von EU-Personal
Exakte Ortungen, verräterische Bewegungsmuster: Die Handy-Standortdaten von Millionen Menschen in der EU stehen zum Verkauf. Angeblich nur zu Werbezwecken erhoben, lassen sich die Daten auch für Spionage nutzen. Der europäische Datenschutz versagt, selbst EU-Spitzenpersonal in Brüssel ist betroffen. Die EU-Kommission sagt: „Wir sind besorgt.“
04.11.2025 um 05:00 Uhr - Ingo Dachwitz, Sebastian Meineck
Mit offen gehandelten Handy-Standortdaten lassen sich Hunderte potenziell sensible Angestellte der EU ins Visier nehmen
Diese Recherche entstand in Kooperation mit folgenden Medien: Bayerischer Rundfunk, L’Echo (Belgien), Le Monde (Frankreich), BNR (Niederlande). Sie ist Teil der „Databroker Files“. Hier ist eine Zusammenfassung der EU-Recherche. Eine Englische Fassung des Artikels haben wir unter dem Titel „Targeting the EU“ veröffentlicht.
In einem noblen Brüsseler Stadtteil stehen Einfamilienhäuser mit Vorgärten, das politische Zentrum der Europäischen Union ist nicht fern. Wenn sie früh morgens unterwegs ist, braucht eine Person, die in einer Spitzenposition für die EU arbeitet, von hier nur etwa 20 Autominuten zu ihrem Arbeitsplatz. Ihr Bereich ist der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen unterstellt, im Berlaymont-Gebäude, dem Hauptsitz der Europäischen Kommission. Fast auf dem Weg zur Arbeit liegt praktischerweise ein Spa- und Fitness-Center; auch hier war sie schon unterwegs.
Das und mehr wissen wir, weil uns die exakten Standortdaten dieser Person vorliegen. Sie verraten sogar, wo genau im Gebäude der EU-Kommission ihr Büro liegt. Ihr Bewegungsmuster und viele weitere fanden wir in kommerziell gehandelten Daten von Millionen Menschen in Europa.
Solche Daten offenbaren Wohn- und Arbeitsorte genauso wie Verhalten und Vorlieben der getrackten Personen. Sie können auch Besuche in Kliniken zeigen, in religiösen Gebäuden, Partei- und Gewerkschaftszentralen oder in Bordellen und Swinger-Clubs.
Dem Recherche-Team liegen Datensätze von mehreren Datenhändlern vor. Databroker verschenken sie als Kostprobe – als Vorschau auf kostenpflichtige Abos. Für diese Recherche haben wir zwei neue Datensätze ausgewertet, die rund 278 Millionen Handy-Standortdaten aus Belgien beinhalten.
Jeder Standort ist einer Werbe-ID zugeordnet. Das ist eine einzigartige Kennung, wie ein Nummernschild fürs Handy. So lassen sich die Bewegungen bestimmter Geräte genau verfolgen – und damit die Gewohnheiten ihrer Besitzer*innen. Rund 2,6 Millionen Werbe-IDs allein aus Belgien stecken in den uns vorliegenden Daten, datiert auf wenige Wochen in den Jahren 2024 und 2025. Es sind 2,6 Millionen Nadelstiche für den Datenschutz in Europa.
Spionagegefahr wie im Kalten Krieg
Knapp zehn Jahre ist es her, dass sich hier in Brüssel eine Revolution mit fünf Buchstaben ereignete: DSGVO. Im Dezember 2015 einigten sich das Europäische Parlament, der Rat und die EU-Kommission auf den Text der Datenschutzgrundverordnung. Sie sollte den Schutz von Grundrechten in der digitalen Welt mit einer datenbasierten Wirtschaft in Einklang bringen. Und sie kam mit dem Versprechen der informationellen Selbststimmung: Dass Menschen in der Regel selbst die Hoheit darüber haben sollen, wer was mit ihren Daten anstellt.
Dieses Versprechen ist bis heute uneingelöst. Stattdessen enthüllen die Databroker Files einen beispiellosen informationellen Kontrollverlust, der alle Menschen treffen kann, die am digitalen Leben teilnehmen, indem sie Apps auf Smartphones oder Tablets nutzen. Längst ist der unkontrollierte Datenhandel nicht mehr nur ein Thema für den Verbraucher- und Grundrechteschutz, sondern auch eine Bedrohung für die Sicherheit Europas.
Denn die Spionagegefahr in der EU ist hoch, spätestens seit Beginn des großflächigen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine im Februar 2022. Behörden warnen vor russischer Sabotage, verdächtige Drohnen verletzen den europäischen Luftraum, ein chinesischer Spion hat das EU-Parlament beschattet – es vergeht kaum ein Monat ohne neuen Spionageskandal. Schon 2020 verglich der damalige Präsident des deutschen Inlandsgeheimdienstes die Lage mit der im Kalten Krieg.
Wie groß die Gefahr ist, die hierbei von kommerziell gesammelten Daten ausgeht, haben Verantwortliche bislang offenbar nicht ausreichend auf dem Schirm. Konfrontiert mit den Ergebnissen unserer Recherchen teilt die EU-Kommission auf Englisch mit: „Wir sind besorgt über den Handel mit Standortdaten von Bürgern und Angestellten der Kommission“. In Reaktion habe die Kommission ihren Mitarbeitenden jetzt neue Richtlinien für Werbe-Tracking auf Dienst- und Privatgeräten vorgelegt. Außerdem habe man weitere Stellen informiert, namentlich andere EU-Einrichtungen sowie für IT-Sicherheit zuständige Anlaufstellen in den Mitgliedstaaten.
Auch aus dem EU-Parlament gibt es Reaktionen. „Angesichts der aktuellen geopolitischen Lage müssen wir diese Bedrohung sehr ernst nehmen und abstellen“, schreibt Axel Voss (CDU) von der konservativen Fraktion EVP. Aus der sozialdemokratischen Fraktion S&D fordert Abgeordnete Lina Gálvez Muñoz aus Spanien, die EU solle das Thema „als vorrangige Sicherheitsbedrohung behandeln – nicht nur als Datenschutzproblem“. Die Abgeordnete Alexandra Geese aus Deutschland (Greens/EFA) fordert mit Blick auf die militärische Bedrohung durch Russland: „Europa muss die massenhafte Erstellung von Datenprofilen verbieten.“
Hunderte potenziell sensible Angestellte im Visier
So viele Handy-Ortungen im Gebäude der EU-Kommission gibt es allein in einem Vorschau-Datensatz, der dem Recherche-Team vorliegt. - Alle Rechte vorbehalten L'Echo
Unsere Recherche zeigt, wie leicht es ist, Spitzenpersonal der EU mit kommerziell gehandelten Standortdaten auszuspionieren. Ohne einen Cent zu bezahlen, konnten wir allein anhand der uns vorliegenden Vorschau-Datensätze Hunderte Geräte von Personen ausmachen, die in sensiblen Bereichen für die Europäische Union arbeiten. Allein im Hauptsitz der EU-Kommission gab es rund 2.000 Standortdaten von 264 verschiedenen Geräten. Im EU-Parlament waren es rund 5.800 Standortdaten von 756 Geräten.
So zeigt etwa ein Bewegungsprofil den Arbeitsweg eines Angestellten des EU-Parlaments. Aus einer Gemeinde in der Nähe von Brüssel geht es über die Stadtautobahn ins Zentrum der Stadt. Die Ortungen zeigen, wie der Angestellte mehrere Gebäude des EU-Parlaments besucht. Auch der Besuch in einem Supermarkt und einem Restaurant lässt sich ablesen.
Tausende weitere Ortungen fanden wir in anderen Institutionen, vom Rat der Europäischen Union über den Europäischen Auswärtigen Dienst bis zum Europäischen Datenschutzbeauftragten. Dabei sind die uns vorliegenden Vorschau-Datensätze nur die Spitze des Eisbergs. Kostenpflichtige Abos versprechen großflächige Massenüberwachung mit ständigem Nachschub an aktuellen Standortdaten.
Bereits die begrenzten Datensätze führten uns zu den Privatadressen von fünf Menschen, die für die EU tätig sind oder waren, darunter drei in hoher Position. Zum von uns identfizierten EU-Personal gehören die eingangs erwähnte Person aus der EU-Kommission, ein hochrangiger Diplomat eines EU-Landes und Personen, die für das EU-Parlament und den Europäischen Auswärtigen Dienst tätig sind.
Alle waren zunächst misstrauisch, manche wollten lieber nicht oder nur flüchtig mit uns sprechen. Keine*r von ihnen möchte öffentlich zitiert werden. Zwei bestätigten uns, dass die Standortdaten ihren Wohnort und ihren Arbeitsplatz zeigen, ihre Bewegungen in Brüssel. Auch eine Digitalaktivistin und ein Journalist, die wir in den Daten finden, bestätigen uns deren Korrektheit.
Von Apps, die Nutzer*innen angeblich nur für Werbezwecke tracken, wandern die Daten auf verschlungenen Wegen durch ein undurchsichtiges Ökosystem. Am Ende landen sie in den Händen von Databrokern, und von dort bei potenziell allen, die danach fragen. Das können Werbefirmen sein, Journalist*innen – oder auch fremde Geheimdienste.
Standortdaten sind nicht anonym
Die von Databrokern gehandelten Datensätze enthalten zwar weder Namen noch Adressen der auf Schritt und Tritt verfolgten Handy-Nutzer*innen. Trotzdem konnten wir mehrere Personen eindeutig identifizieren. Ermöglicht wird das unter anderem durch die sogenannte Mobile Advertising ID, eine eindeutige Kennung für die Online-Werbeindustrie, die Google und Apple automatisch jedem Telefon zuordnen.
Für jeden Standort in unseren Datensätzen gibt es eine solche Werbe-ID. So lassen sich lose Datenpunkte zu aussagekräftigen Bewegungsprofilen zusammensetzen. Wohn- und Arbeitsorte lassen sich leicht ablesen, weil sich genau dort die Ortungen auffällig häufen. Gerade bei einzeln stehenden Häusern mit öffentlich einsehbarem Klingelschild ist in kurzer Zeit klar, um wessen Standortdaten es sich handelt. Teils lassen sich Bewohner*innen eines Hauses auch im Telefonbuch oder durch das Impressum ihrer Website online ermitteln. Die Recherche zeigt: Standortdaten sind nicht anonym.
Hört man sich im politischen Brüssel zu den Databroker Files um, erlebt man oftmals überraschte oder nervöse Reaktionen. Selbst hochrangige Angestellte, die sich mit Datenschutz und Digitalem beschäftigen, hätten nicht erwartet, wie exakt die offen gehandelten Handy-Standortdaten sind.
Eindringliche Warnung der NATO
So viele Handy-Ortungen im Hauptquartier der NATO in Brüssel gibt es allein in einem Vorschau-Datensatz, der dem Recherche-Team vorliegt. - Alle Rechte vorbehalten L'Echo
In Brüssel hat auch die NATO ihr Hauptquartier. Allein in unseren Datensätzen gibt es 9.600 Handy-Ortungen auf dem NATO-Gelände, erfasst von 543 verschiedenen Geräten. Angesichts der angespannten militärischen Lage steht die NATO unter außergewöhnlichem Druck, auch wegen russischer Spionage. Wie kommentiert das Bündnis die Recherche-Funde?
„Wir sind uns der allgemeinen Risiken, die die Datenerfassung durch Dritte für das Bündnis darstellt, voll bewusst“, schreibt ein NATO-Vertreter auf Französisch. Man habe Maßnahmen ergriffen, um die Risiken zu mindern – welche das sind, will er auf Nachfrage allerdings nicht erläutern.
Dass das Militärbündnis solche Handy-Ortungen der Werbe-Industrie offenbar als Bedrohung empfindet, zeigt eine eindringliche Bitte des NATO-Vertreters an das Recherche-Team. „Die Sicherheit unserer Mitarbeitenden nehmen wir sehr ernst und vertrauen darauf, dass Sie alles in Ihrer Macht Stehende tun, um keine Informationen zu veröffentlichen, die ihnen schaden könnten“, schreibt er. „Es ist zwingend erforderlich, dass kein Telefon am Hauptquartier der NATO identifiziert oder namentlich mit Personen in Verbindung gebracht wird und dass kein mit der NATO in Verbindung stehendes Telefon mit einem anderen Ort in Verbindung gebracht wird.“
Auch das belgische Militär hat auf unsere Recherchen reagiert, nachdem das Team von L’Echo Bewegungsprofile auf belgischen Militärgelände entdeckt hatte. „Wir sind uns des Problems voll bewusst“, teilt die Pressestelle mit. Oftmals seien private Geräte bereits verboten, nicht aber bei Unterkünften des Militärs. Man arbeite an einer neuen Anweisung, die Personal dringend davon abrate, Anwendungen zu nutzen, die es erlauben, Rückschlüsse auf Wohnort und Arbeitsplatz zu ziehen. Unsere Recherchen zeigen jedoch: Standortdaten können potenziell über nahezu jede Anwendung abfließen.
Was Geheimdienste mit Werbedaten anfangen können
Schon vor mehreren Jahren warnte eine Studie des NATO-Forschungszentrums Stratcom (Strategic Communications Centre of Excellence), dass solche Daten nicht nur eine Gefahr für die Privatsphäre von uns allen darstellen, sondern auch für die militärische Sicherheit. Mit Hilfe solcher Daten können feindliche Akteur*innen demnach etwa militärisches Schlüsselpersonal identifizieren und ausspionieren oder militärische Operationen verfolgen.
Seitdem haben weder die NATO noch die EU oder ihre Mitgliedstaaten ein Gegenmittel finden können. Gemeinsam mit dem Bayerischen Rundfunk haben wir 2024 am Beispiel von Daten aus Deutschland enthüllt, wie sich mit kommerziell gehandelten Standortdaten hochrangige Regierungsbeamte, Angehörige des Militärs und von Geheimdiensten identifizieren und ausspionieren lassen. Auch die wichtigsten US- und NATO-Stützpunkte in Deutschland ließen sich mit den Daten ausspähen. Sogar Besuche in Bordellen gingen daraus hervor. Erhalten hatten wir die Datensätze von einem US-Databroker, vermittelt über einen in Berlin ansässigen Datenmarktplatz.
Zuvor gab es ähnliche journalistische Recherchen aus europäischen wie den Niederlanden, Norwegen und der Schweiz. Die neuen Recherchen von L’Echo zeigen, wie verwundbar auch Belgien durch offen gehandelte Standortdaten ist. Dort lassen sich Polizeien, Gefängnisse und kritische Infrastruktur wie Atomkraftwerke ausspionieren.
Das gefährliche Geschäft mit Werbeüberwachung
Wenn das Recherche-Team bereits mit diesen einfachen Methoden und zwei kostenlosen Vorschau-Datensätzen hochrangiges EU-Personal identifizieren und ausspionieren konnte – was können dann gut ausgestattete Geheimdienste oder andere böswillige Akteure mit kommerziell verfügbaren Daten anstellen?
In den vergangenen Jahren ist ein eigener Zweig der globalen Überwachungsindustrie entstanden, der darauf spezialisiert ist, Daten aus dem Ökosystem der Online-Werbung für staatliche Stellen nutzbar zu machen. Das US-Unternehmen Babel Street etwa will mit seinem Programm Locate X eine Art „Google Maps für Handys“ entwickelt haben. Strafverfolgungsbehörden sollen damit ganz einfach Personen aufspüren können.
Ein Fachbegriff dafür ADINT, die Abkürzung steht für Advertising Based Intelligence, also werbebasierte Aufklärung. Gefahren durch ADINT, etwa durch fremde Geheimdienste, lassen sich als hybride Bedrohung bezeichnen. So nennt man Angriffe, die nicht offen militärisch sind, unter anderem Spionage oder Sabotage.
Forschende warnen: „Äußerst besorgniserregend“
In Helsinki erforschen Fachleute aus mehreren Disziplinen im Auftrag von EU und NATO, wie sich hybride Bedrohungen abwehren lassen. Die Einrichtung nennt sich Hybrid CoE. Mit Blick auf unsere Recherche-Ergebnisse schreibt Sprecherin Kirsi Pere: „Mobile Standortdaten können von feindlichen Akteuren missbraucht werden, um hybride Operationen durchzuführen, die die demokratische Gesellschaft schädigen und die Handlungsfähigkeit eines Staates schwächen.“
Es sei „nur logisch“, wenn zum Beispiel China und Russland Daten aus der Werbeindustrie einsetzen, wie Pere erklärt. Mit Handydaten ließen sich etwa Oppositionelle oder Demo-Teilnehmende verfolgen. Im Ausland ließen sich hochrangige Personen identifizieren und ausspionieren, darunter Politiker*innen und Journalist*innen, Angehörige von Regierung, Militär und Geheimdiensten. Im Krieg könnten Daten der Werbeindustrie dabei helfen, militärische Bewegungen zu verfolgen.
Corbinian Ruckerbauer forscht für die gemeinnützige Denkfabrik interface zu Überwachung und digitalen Rechten. Auf Anfrage von netzpolitik.org äußert er erhebliche Zweifel daran, dass sich Geheimdienste und Sicherheitsbehörden in Europa wirklich der Bedrohung durch Handy-Standortdaten aus der Werbeindustrie bewusst sind.
„Weder werden solche Bedrohungsszenarien von Regierungsbehörden oder parlamentarischen Gremien öffentlich diskutiert noch wird hinterfragt, welchen Beitrag wir Europäer:innen eigentlich leisten müssten, um dieses Problem nachhaltig anzugehen“, schreibt Ruckerbauer. EU-Staaten „sollten rechtliche Lösungen und Durchsetzungsmechanismen erarbeiten, die diesen ausufernden Datenmarkt einschränken.“
Sein Forschungskollege Thorsten Wetzling von interface schreibt: „Gerade in der aktuellen Zeit, wo die europäische Sicherheit und Verteidigungslandschaft täglich durch Russland auf mögliche Angriffsvektoren hin getestet wird, ist es äußerst besorgniserregend, dass weiterhin so leicht in solchem Ausmaß sensible Standortdaten auf dem Datenmarkt zu erwerben sind.“
Zur Wahrheit gehört allerdings, dass offenbar auch westliche Geheimdienste und andere Regierungsbehörden Daten aus der Werbeindustrie nutzen. In den USA nehmen ihre Dienste unter anderem die Abschiebe-Behörde ICE in Anspruch.
Im Dschungel des Datenhandels
Doch wie gelangen die Daten überhaupt in die Hände dieser Firmen? Wir haben durch unsere bisherigen Recherchen einmalige Einblicke in die Abgründe der Datenindustrie erhalten. Die Pfade im Ökosystem des Datenhandels sind so verschlungen, dass wir es in unserem Erklärtext mit einem Dschungel vergleichen.
Alles nimmt seinen Anfang bei Apps, denen Menschen bewusst oder unbewusst eine Erlaubnis zum Sammeln ihres Standorts geben. Um Geld zu verdienen, binden Entwickler*innen entweder direkt Programmcode von Tracking-Firmen in ihre Apps ein. Oder sie bieten Werbe-Plätze an und übermitteln umfangreiche Informationen über ihre Nutzer*innen an Dutzende oder Hunderte Firmen, die in Auktionen auf die Chance bieten, ihrer Zielgruppe die passende Werbung anzuzeigen. Manche nutzen diese Daten nicht nur für Werbezwecke, sondern auch als Handelsware – ein verlockendes Angebot für Databroker.
Die Qualität dieser Daten fällt unterschiedlich aus. Mitunter stellen Databroker ihre Datensätze größer dar, als sie wirklich sind, etwa indem sie reale Standortdaten mit falschen Werbe-IDs versehen. Deshalb kann es sein, dass hinter den uns vorliegenden Datensätze mit 2,6 Millionen verschiedenen Werbe-IDs in Wahrheit weniger als 2,6 Millionen verschiedene Geräte stecken. Dennoch belegen unsere Recherchen, wie sich auch mit teils ungenauen Daten Personen und Institutionen gezielt ins Visier nehmen lassen.
Die Databroker Files zeigen zudem, wie tief auch zahlreiche europäische Firmen in dieses Geschäft mit den Daten verstrickt sind. Mit dem Datenmarktplatz Datarade hat etwa eine wichtige Infrastruktur der Branche ihren Sitz in Berlin. Unsere Gespräche mit Entwickler*innen zeigen unterdessen: Wer eine App anbietet, weiß oftmals selbst nicht, an wen welche Daten fließen. Anbieter*innen bemerken lediglich, dass mit steigender Nutzer*innen-Zahl auch die Einnahmen steigen, sei es durch Zahlungen von Tracking-Firmen oder durch Werbung.
Das sagen getrackte Menschen in Brüssel
Nur zwei Personen aus unseren belgischen Datensätzen waren bislang bereit, ihre Perspektive öffentlich zu teilen. Beide sind jedoch nicht bei der EU angestellt. Die erste ist Shubham Kaushik, die für European Digital Rights (EDRi) arbeitet, den Dachverband von Organisationen für digitale Freiheitsrechte. Sie hat uns ihre Werbe-ID freiwillig zur Verfügung gestellt – Treffer. Sie sagt:
Es fühlt sich übergriffig an. Ohne mein Wissen sind persönliche Informationen über mich für jeden verfügbar, der genug Geld hat, sie zu kaufen und darauf zuzugreifen. Der einzige Weg, das Recht auf Privatsphäre zu schützen und ein freies Leben zu ermöglichen, ist ein Verbot der Tracking-Industrie.
Von Kaushik taucht nur ein einzelner Standort in unseren Datensätzen auf. Mehrfach geortet wurde dagegen ein Journalist der belgischen Zeitung L’Echo. Die Standortdaten zeigten etwa, wo er wohnt und wo er Urlaub gemacht hat. Dazu sagt er:
Ich gebe mir bereits Mühe, nicht getrackt zu werden, aber offenbar reichen solche Bemühungen nie aus. Stell dir vor, ich würde als Journalist über China schreiben – und China könnte mich verfolgen und ausspionieren.
Datenschutz als Unterbietungswettbewerb
Wie ist all das möglich, obwohl in der EU doch die Datenschutzgrundverordnung gilt? Diese Frage rüttelt an den Grundfesten des europäischen Selbstverständnisses. Mit ihrer umfassenden Digitalregulierung wollte die Europäische Union demonstrieren, wie sie die digitale Welt demokratisch gestalten kann. Wirtschaftlich orientierte Kräfte erhielten eine Verordnung, die keine harten Verbote enthält, sondern lediglich Voraussetzungen und Leitplanken für die Datenverarbeitung. Grundrechtlich orientierte Kräfte erhielten individuelle Rechte etwa auf Datenauskunft oder -löschung sowie gestärkte Aufsichtsbehörden, die ihnen Wirkung verschaffen sollen.
Zusammengehalten wird all das vom Element der Einwilligung. Die Idee: Man lässt Menschen in vielen Fällen die Wahlfreiheit. Gerade wenn es um Datenverarbeitungen für Apps und Online-Dienste geht, über die wir hier berichten, müssen Menschen also eigentlich nicht einwilligen – können es aber, sofern das informiert und freiwillig geschieht.
Das sollte zu einem Überbietungswettbewerb führen, in dem nur diejenigen Anbieter Einwilligungen erhalten, denen man vertrauen kann. In den Worten der EU-Kommission: „Datenschutz als Wettbewerbsvorteil“. In der Praxis aber wurde es ein Unterbietungswettbewerb, bei dem Unternehmen alles daran setzen, so viele Einwilligungen wie möglich einzusammeln. Sie tricksen zum Beispiel mit manipulativem Design oder lassen Nutzer*innen schlicht keine Wahl, als dem Tracking zuzustimmen. Die Enthüllungen der Databroker Files sind eine direkte Folge dieses Wettbewerbs um den schlechtesten Datenschutz.
Auf dem Papier illegal
Auf dem Papier, daran gibt es unter Datenschützer*innen wenig Zweifel, ist der von uns aufgedeckte Handel mit Standortdaten schon heute illegal. Zu dieser Einschätzung kommt etwa die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider.
Das Problem beginnt schon mit Einwilligung, die nach einhelliger Rechtsauslegung der Datenschutzbehörden die einzige Rechtsgrundlage ist, auf die Werbetracking gestützt werden kann. Neben den schon genannten Problemen mit der Freiwilligkeit hängt es hier vor allem an der Informiertheit. Keine Person, die etwa bei Installation einer Wetter-App den Datenschutzbestimmungen zugestimmt hat, kann nachvollziehen, wo ihre Daten landen – erst recht nicht, wenn sie frei gehandelt werden.
Damit werden auch die Betroffenenrechte ausgehebelt, weil niemand Auskunfts- oder Löschanfragen an Unternehmen stellen kann, die er nicht kennt. Hinzu kommt, dass Standortdaten sensible personenbezogene Informationen preisgeben können, die durch die DSGVO besonders geschützt sind. So zum Beispiel durch Ortungen in Suchtkliniken, religiösen Gebäuden, Partei- und Gewerkschaftsgebäuden oder queeren Sexklubs.
Und dann ist da noch das Problem mit der Zweckbindung, einem Grundsatz der DSGVO, wonach Daten nur für die Zwecke verwendet werden dürfen, für die sie erhoben wurden. Beim Datenhandel werden jedoch angeblich nur zu Werbezwecken erhobene Daten zur Handelsware ohne näher definierten Zweck. Ein klarer Verstoß, so die Einschätzung von Datenschützer*innen.
Behörden können DSGVO nicht durchsetzen
Dass die Behörden trotzdem nicht längst stärker gegen das System von Werbe-Tracking und Datenhandel vorgehen, hat zwei zusammenhängende Gründe. Erstens werden die Behörden vor allem dann aktiv, wenn sie Beschwerden von Bürger*innen erhalten, und diese können sich nur über Firmen beschweren, die sie kennen. Deshalb gibt es zwar zuhauf Beschwerden über fehlerhafte Cookie-Banner, nicht jedoch über die unsichtbare Infrastruktur dahinter. Die Datenhändler haben es sich im Schatten der DSGVO bequem gemacht, der irische Datenschutzaktivist Johnny Ryan nennt alles, was hinter dem Cookie-Banner passiert, eine „datenschutzfreie Zone“.
Zweitens sind europäische Datenschutzbehörden häufig immer noch unzureichend ausgestattet. Sie erhalten so viele Beschwerden von Bürger*innen, dass ihnen kaum Ressourcen für strategische Untersuchungen von Amts wegen bleiben. Darüber hinaus fehlt es den in erster Linie juristisch ausgestatteten Behörden an technischem Know-how und Personal für aufwendigere Analysen.
In Deutschland hat unsere Berichterstattung zwar erste Ermittlungen und Konsequenzen von Landesdatenschutzbehörden ausgelöst. Die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp fordert aber auch legislative Unterstützung, um das systematische Problem unter Kontrolle zu bekommen. Als „wünschenswert“ bezeichnet sie eine „klarere gesetzliche Regulierung des Onlinetrackings und -profilings“.
Ihre Amtskollegin Bettina Gayk aus Nordrhein-Westfalen betont, dass ihre Behörde mit Aufsichtsmitteln nur gegen einzelne Stellen vorgehen könne. „Eine flächendeckende Durchschlagskraft hätte nur ein gesetzliches Verbot, das eine zulässige Verarbeitung von Standortdaten für konkrete Zwecke klar beschreibt, eng begrenzt und eine personenbezogene oder beziehbare Weitergabe der Daten grundsätzlich verbietet.“ Sie warnt, dass beispielsweise Ortungen in Krankenhäusern oder bei politischen Veranstaltungen besonders sensible Daten offenbaren können. „So etwas darf keinesfalls eine Handelsware werden.“
Vom Abstellgleis auf den Friedhof
Kann die Europäische Union in der aktuellen Lage noch einmal die Kraft für weitere Digitalregulierung aufbringen? Gesetze wie die KI-Verordnung oder die Gesetze über digitale Dienste und Märkte stehen unter massivem Druck durch Unternehmen und Staaten inner- und außerhalb Europas. Über eine Reform des Datenschutzes wird in der EU zwar diskutiert, dabei geht es aber fast immer nur um Erleichterungen für die Wirtschaft.
Einen Verordnungsvorschlag, der das Einwilligungsproblem im Internet hätte lösen sollen, hat die EU-Kommission nach jahrelangem Stillstand in diesem Frühjahr beerdigt. Die ePrivacy-Verordnung sollte eigentlich noch 2018 verabschiedet werden und die DSGVO ergänzen, die in jenem Jahr erstmalig Anwendung fand. Wäre es nach dem EU-Parlament gegangen, hätten Nutzer*innen damit die Möglichkeit bekommen, zentral in ihrem Browser oder im Betriebssystem ihres Smartphones zu entscheiden, ob und von wem sie getrackt werden wollen. Und zwar rechtsverbindlich.
Die Aussicht, dass Nutzer*innen tatsächlich selbst bestimmen könnten, wer im Internet ihre Daten erhält, löste in der Datenindustrie blanke Panik aus. In einem breiten Bündnis schlossen sich Online-Werbefirmen, Silicon-Valley-Konzerne und altehrwürdige europäische Medienhäuser zusammen, um die Verordnung zu verhindern. Sie verglichen sie mit einer Atombombe für das Internet und warnten vor einem Ende des freien – also werbefinanzierten – Journalismus im Netz.
Mit Erfolg: Unter dem Dauerfeuer ihrer Lobby-Initiativen wurde das Vorhaben immer weiter aufs Abstellgleis geschoben. Zwar verabschiedete das EU-Parlament noch 2018 einen ambitionierten Entwurf, doch die Mitgliedstaaten im Rat wurden sich jahrelang nicht einig. Im Frühjahr 2025 zog die EU-Kommission den Verordnungsvorschlag zurück.
Wenig Hoffnung beim Digital Fairness Act
Eine Nachfolge-Initiative stellte die EU-Kommission vage in Aussicht, doch ob sie tatsächlich kommt, ist ungewiss. Zunächst steht der Digital Fairness Act vor der Tür, den Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erstmals beim Antritt ihrer zweiten Amtszeit ankündigte.
Das Gesetz soll Schutzlücken im digitalen Verbraucherschutz schließen. Bis Oktober sammelte die Kommission hierzu in einer öffentlichen Konsultation Feedback; die Wunschliste an möglichen Regulierungen ist lang. Ob das Problem von Einwilligungen, Werbe-Tracking und Datenhandel dazugehören wird, ist offen.
Allzu große Hoffnungen solle man sich nicht machen, heißt es aus Parlamentskreisen. Es gilt als unwahrscheinlich, dass im aktuellen politischen Klima, in dem Bürokratieabbau das Gebot der Stunde ist, eine umfassende Regulierung auf die Agenda kommt.
Zivilgesellschaftliche Organisationen wie der Chaos Computer Club oder der Verbraucherzentrale Bundesverband fordern einen Ansatz, der das Problem direkt bei der Wurzel packt: ein grundsätzliches Verbot von Werbe-Tracking und Datenhandel.
Tatsächlich gab es 2020 bereits eine parteiübergreifende Initiative im EU-Parlament, die genau das erreichen wollte. Die „Tracking-Free Ads Coalition“ wollte ein entsprechendes Verbot im damals verhandelten Gesetz über digitale Dienste (DSA) verankern, fand dafür aber keine Mehrheit. Heute verbietet der DSA lediglich Targeting mit Daten von Minderjährigen sowie mit sensiblen Daten, etwa zu Religion, Sexualität, Gesundheit oder Politik.
EU-Abgeordnete: „Tracking vollständig verbieten“
In Reaktion auf unsere Recherche spricht die Europäische Kommission lieber nicht über neue Regulierung. „Wir haben in der EU bereits strenge Vorschriften eingeführt, nämlich die DSGVO“, schreibt ein Sprecher. Es sei Aufgabe der nationalen Aufsichtsbehörden, einschließlich der nationalen Datenschutzbehörden, festzustellen, ob gegen europäische Datenschutzvorschriften verstoßen wurde, so der Sprecher weiter. „Die Kommission ist bereit, mit diesen Behörden zusammenzuarbeiten.“
Digitalpolitiker Axel Voss von der konservativen EVP-Fraktion im EU-Parlament fordert mit Blick auf die Recherchen von der EU entschiedenes Handeln. „Wir brauchen eine Präzisierung der Nutzung der Standortdaten und somit ein klares Verbot des Handels mit besonders sensiblen Standortdaten für andere Zwecke“. Aus Gründen von Datenschutz und Sicherheit halte er „strikte Beschränkungen für notwendig, insbesondere dort, wo Bewegungs- oder Verhaltensdaten Rückschlüsse auf sensible Bereiche zulassen.“ Ziel müsse sein, „Bürger und Sicherheitsinteressen zu schützen, ohne europäische Unternehmen unnötig zu belasten.“
Weiter fordert Voss „eine europaweite Registrierungspflicht für Datenhändler und eine konsequente Durchsetzung bestehender Datenschutzregeln“. Zu einem umfassenden Verbot von Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken äußert er sich dagegen zurückhaltend: „Ein vollständiges Verbot ist ein weitreichender Schritt, der sorgfältig abgewogen werden muss.“ Allerdings müsse klar sein, dass Standortdaten kein „Wirtschaftsobjekt“ sein dürfen.
Für die sozialdemokratische Fraktion S&D im EU-Parlament hat die spanische Abgeordnete Lina Gálvez Muñoz die Recherchen kommentiert. Mit Blick auf den Datenhandel schreibt sie: „Dies stellt im Kontext zunehmender geopolitischer Spannungen eine direkte Bedrohung für die nationale und gemeinsame Sicherheit in der EU dar.“ Zwar verfüge die EU über einen „guten rechtlichen Rahmen als Ausgangspunkt“, schreibt sie weiter und nennt etwa den Cyber Solidarity Act und den Cybersecurity Act. „Wir müssen jedoch weiterhin daran arbeiten, ihn zu stärken und an den aktuellen geopolitischen Kontext anzupassen – ebenso wie an seiner Umsetzung und Durchsetzung.“ Auch müsse die EU den Anwendungsbereich der bestehenden Gesetzgebung erweitern.
Aus der Fraktion der Grünen bekräftigt die deutsche Abgeordnete Alexandra Geese die Forderung eines Verbots von Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken. „Dafür setze ich mich seit Jahren ein“, schreibt Geese. Es sei ein Risiko für die nationale Sicherheit, wenn Datenhändler detailliertes Wissen über Einzelpersonen anhäufen. „Wenn der Großteil der europäischen personenbezogenen Daten unter der Kontrolle von US-Unternehmen und undurchsichtigen Datenbrokern bleibt, wird es deutlich schwieriger, Europa gegen einen russischen Angriff zu verteidigen.“ Sie sieht „zwingende Gründe, Tracking vollständig zu verbieten und ein neues, datenschutzfreundliches Werbeökosystem zu schaffen.“
Team L’Echo: Nicolas Baudoux, Benjamin Verboogen. Team Le Monde: Martin Untersinger, Damien Leloup. Team BNR: Lisanne Wichgers, Bart van Rijswik. Team BR: Katharina Brunner, Rebecca Ciesielski, Maximilian Zierer, Florian Heinhold. Team netzpolitik.org: Ingo Dachwitz, Sebastian Meineck, Maximilian Henning, Anna Biselli, Daniel Leisegang, Anna Ströbele Romero.
Brandanschlag auf das Auto von AfD-Bundestagsfraktionsgeschäftsführer Bernd Baumann
von: anonym
Feurige Grüße an die angeklagten, eingeknasteten und untergetauchten Antifas!
In der Nacht auf den 3.11.25 haben wir im Trenknerweg 111 in Hamburg-Othmarschen den BMW von Bernd Baumann, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, mit einem Brandsatz zerstört.
In wenigen Wochen starten zwei große Prozesse gegen Antifas in Dresden und Düsseldorf. Angeklagt sind 13 Gefährt_innen, denen mehrere Angriffe auf Nazis und deren Strukturen in Deutschland und Ungarn vorgeworfen werden. Die hohen Urteile im ersten sogenannten Antifa-Ost-Verfahren und gegen Hanna im September signalisieren einen starken Verurteilungswillen der Repression. Bisher tat sich die Justiz oft schwer, Urteile wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung gegen militante Linke zu fällen, die nicht in der Guerilla organisiert waren. Jetzt versuchen die Herrschenden neue Maßstäbe zu setzen. In Ungarn, in den Niederlanden und in den USA ist die „Antifa“ auf die Liste der „terroristischen“ Gegner gesetzt worden.
In Zeiten, in denen die alltägliche, mörderische, rassistische Praxis von Nazis, Normalos und Bullen immer weiter zunimmt, in denen die militärische Abschottung Europas, Deutschlands oder der USA gegen Geflüchtete intensiviert wird und der us-amerikanische Präsident davon schwafelt, dass er den Geruch der Deportationen am Morgen liebe und Militär gegen antirassistischen Protest und Widerstand einsetzt, in diesen Zeiten ist es dringend notwendig, sich militant antifaschistisch zu organisieren. Also genau das zu tun, was den angeklagten Antifas jetzt vorgeworfen wird.
Bildet ein, zwei, drei, viele Hammerbanden!
Alerta antifascista, egal ob mit Hammer oder Brandsatz!
Wir wollen keine Sexisten, Rassistinnen und Faschos im Stadtbild sehen!
All you damn’ MAGAfreaks, you will follow Kirk to hell!
Clara, Emmi, Luca, Nele, Moritz, Paula, Henry, Johann, Julian, Melissa, Nanuk, Paul und Tobias: viel Kraft, der Kampf geht weiter!
Freiheit für Maja, keine Auslieferung von Zaid nach Ungarn!






